Förderungen für berufliche Weiterbildungen

Eine regelmäßige Weiterbildung kann die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Aber welche Fördermaßnahmen gibt es eigentlich? An wen richten sich die einzelnen Angebote? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Bildungsgutschein, Bildungsprämie oder den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu erhalten?

Für welche Berufsgruppen gelten Weiterbildungsförderungen?

Mittlerweile hat fast jeder die Möglichkeit, mit einer Weiterbildung seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Dank vielfältiger Fördermöglichkeiten werden verschiedene Berufsgruppen angesprochen. Anders als von vielen vermutet, gelten einzelne Fördermaßnahmen nicht nur für geringqualifizierte oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte.

Folgende Gruppen können unter gewissen Voraussetzungen eine Weiterbildungsförderung beantragen:

  • Arbeitssuchende
  • Berufstätige
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
  • Berufsrückkehrer
  • Studenten und Auszubildende
  • junge Erwachsene
  • Arbeitgeber
  • Selbständige
  • angehende Existenzgründer

Neben den deutschlandweit geltenden Förderprogrammen, zu denen etwa der Vermittlungsgutschein gehört, gibt es Fördertöpfe der einzelnen Bundesländer, wie zum Beispiel den Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 oder den QualiScheck in Rheinland-Pfalz.

Welche staatlichen Weiterbildungsförderungen gibt es?

Wer sich beruflich weiterbilden möchte, kann zahlreiche Möglichkeit der Weiterbildungsförderung nutzen. Wir stellen die bekanntesten staatlichen Förderprogramme vor:

Die Bildungsprämie

Um die Bildungsprämie zu erhalten, müssen Angestellte oder Selbständige mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Ist dies der Fall, können sie vom Staat einen Zuschuss in Höhe von 50 % zu allen Weiterbildungen erhalten. Die maximale Förderung liegt jedoch bei 500€.
Bedingung: Antragsteller dürfen nicht mehr als 20.000 Euro pro Jahr verdienen, bei Verheirateten sind es 40.000 Euro.
Zielgruppe: Angestellte und Selbständige

Der Bildungsgutschein

Beim Bildungsgutschein werden die anfallenden Kosten zu 100 % vom Staat übernommen. Dazu gehören auch Reise- und Übernachtungskosten. Allerdings wird nicht jede Fortbildung gefördert.
Bedingung: Die angestrebte Maßnahme muss eine realistische Chance bieten, sich wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können.
Zielgruppe: Arbeitslose

Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz

Bei der Förderung nach dem neuen Qualifizierungschancengesetz handelt es sich grundsätzlich um eine vom Arbeitgeber initiierte Maßnahme. Je nach Unternehmensgröße, können Arbeitgeber nicht nur eine bis zu 100%ige Übernahme der Weiterbildungskosten erhalten, sondern auch einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 100 %.
Bedingung: Die Weiterbildung muss mehr als 160 Stunden umfassen bzw. mindestens 4 Wochen dauern; es muss sich um einen externen und zertifizierten Träger handeln; die Maßnahme darf nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sein; die letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen.
Zielgruppe: Arbeitgeber, aktuell Beschäftigte, Beschäftigte mit Weiterentwicklungswunsch, vom strukturellen Wandel betroffene Beschäftigte, Beschäftigte in deren Beruf ein Fachkräftemangel besteht.

Das Meister-BAföG/Aufstiegs-BAföG

Beim Meister-BAföG handelt es sich um ein Darlehen, welches bis zu einer Höhe von 10.226 Euro gewährt wird. Dieses dient dazu, die Kosten für die angestrebte Fortbildung zu begleichen und zum Beispiel einen Abschluss als Meister/in, Betriebswirt/in oder Erzieher/in zu erwerben. Antragsteller müssen jedoch nicht das komplette Darlehen zurückzahlen. Neben dem zinsgünstigen Darlehen gehören zu dieser Weiterbildungsförderung auch staatliche Zuschüsse, welche nicht zurückbezahlt werden müssen. Übrigens sind nicht nur die Kosten der Fortbildung förderfähig – auch Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt sowie die Kosten für eine Kinderbetreuung während der Fortbildung (ausschließlich für Alleinerziehende) können gefördert werden. Handelt es sich um einen Vollzeitlehrgang, kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Bedingung: Es muss eine erste, abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen, außerdem gilt ebenso wie beim Studenten-BAföG ein BAföG-Höchstsatz. Weitere Regelungen lassen sich im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) finden.
Zielgruppe: Handwerker und andere Fachkräfte, die einen Fortbildungsabschluss erwerben möchten.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird die Teilnahme an Maßnahmen gefördert, welche eine berufliche Eingliederung ermöglichen. Dazu gehören die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Bedingung: Die Maßnahme muss von einem zertifizierten Träger durchgeführt werden. Weil es sich beim AVGS immer um eine Kann-Leistung handelt, liegt die Bewilligung in den Händen des jeweiligen Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit.
Zielgruppe: Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Berufsrückkehrer, Hochschulabsolventen, Selbständige, Arbeitnehmer in Transfergesellschaften und Arbeitslose

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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