Ratgeber zum Arbeitslosengeld (ALG) 1
Wer in Deutschland arbeitslos wird, und aus seiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und die Anwartschaftszeiten erfüllt hat, erhält Arbeitslosengeld (ALG I) von der Agentur für Arbeit nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III). Damit ist das Arbeitslosengeld keine Sozialleistung im herkömmlichen Sinne, sondern vielmehr eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, die man sich während der aktiven Beschäftigungszeit erarbeitet hat.Arbeitslosmeldung und Anspruch
Die erste Voraussetzung für das Arbeitslosengeld ist die tatsächliche Arbeitslosigkeit und die damit verbundene, persönliche Arbeitslosmeldung bei der zuständigen Arbeitsagentur. Diese muss unverzüglich nach einer Kündigung, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vorliegen. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss sie bereits drei Monate vor Auslaufen des Arbeitsvertrages abgegeben werden. Erfolgt die Arbeitslosmeldung nicht rechtzeitig, so drohen Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld, so dass der Antragsteller mit Leistungskürzungen zu rechnen hat.Anwartschaftszeit
Neben den Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit und der persönlichen Meldung bei der Agentur für Arbeit, muss auch die sog. Anwartschaftszeit erfüllt sein, um Arbeitslosengeld erhalten zu können. Anwartschaftszeit bedeutet, dass in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Rahmenfrist), mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden musste. Diese Rahmenfrist kann aber auch von 2 auf 5 Jahre verlängert werden, wenn Übergangsgeld von einem Rehabilitationsträger bezogen wurde. Gleichzeitig hat die Dauer der Erfüllung der Anwartschaftszeit erheblichen Einfluss auf die Bezugsdauer des ALG. Darüber hinaus gibt es auch die “kurze Anwartschaftszeit”, wenn der Arbeitslose die Voraussetzungen für die normale Anwartschaftszeit in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung nicht erfüllen kann. Diese ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden und bis zum 01.08.2012 befristet.Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter der Höhe des vorher bezogenen Gehalts und dem eventuellen Vorhandensein von Kindern mit einem Kindergeldanspruch. Aus dem Bruttoeinkommen wird unter Berücksichtigung der sozialversicherung- und steuerrechtlichen Vorschriften das Nettoeinkommen ermittelt, das sog. tägliche Leistungsentgelt. Hiervon erhält der anspruchsberechtigte Arbeitslose 60%, sofern Kinder mit einem Kindergeldanspruch vorhanden sind, 67% als Arbeitslosengeld ausgezahlt. Bezieher von Arbeitslosengeld haben zusätzlich die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen, falls die Arbeitslosengeldleistungen nicht ausreichen würden. Hier unterscheidet sich der Bezug des ALG von anderen Leistungen nach dem SGB, denn die Leistungen stehen einem Wohngeldanspruch nicht entgegen.Arbeitslosengeldrechner » (zur Selbstberechnung)
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Da es sich beim Arbeitslosengeld um eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung handelt, wird das eigene Vermögen nicht berücksichtigt. Das Arbeitslosengeld wird also unabhängig vom eigenen Ersparten geleistet. Auch ein Hinzuverdienst zum ALG ist möglich, dieser beträgt bei einer Erwerbstätigkeit während der Arbeitslosigkeit 165 Euro monatlich, die anrechnungsfrei dazuverdient werden können.Lebensversicherung und Arbeitslosengeld
Wenn Arbeitslosigkeit eintritt, ist zunächst die Furcht oft groß, dass auch „Sparstrümpfe“ wie Lebensversicherungen vom Staat restlos geleert werden, um die eigene Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Eine Entwarnung vorweg: Ganz so schlimm ist es nicht, aber dennoch gibt es einiges, das Arbeitslose beim Thema Lebensversicherung beachten müssen.Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I
Die Zeit, während derer Arbeitslosengeld bezogen werden kann, ist beschränkt. Bei Erfüllung der Regelanwartschaftszeit von 12 Monaten in den letzten 2 Jahren beträgt die Bezugsdauer 6 Monate, bei einer Beschäftigungszeit von 24 Monaten wird das ALG für 12 Monate ausgezahlt. Je nach Alter des Antragstellers und der Beschäftigungszeit beträgt die längste Bezugsdauer 24 Monate, für die Arbeitslosengeld gezahlt wird. Findet der Arbeitslose während dieser Bezugszeit keine neue Beschäftigung, bekommt er statt des Arbeitslosengeldes der Arbeitslosenversicherung das Arbeitslosengeld II, welches auch unter dem Begriff “Hartz IV” bekannt ist.Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II (ALG II) ist seit einigen Jahren auch als „Hartz IV“ bekannt, da es durch das Hartz-IV-Gesetz eingeführt wurde, welches die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenfasst. Arbeitslosengeld II wird in der Regel dann gewährt, wenn der Arbeitslose keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat, weil die Bezugsdauer abgelaufen ist; ALG II kann aber auch beantragt werden, wenn das Einkommen oder das Arbeitslosengeld I so gering ausfallen, dass sie die Grundbedürfnisse nicht decken. In diesen Fällen kann das Arbeitslosengeld II zusätzlich bezogen werden. Weitere Auskünfte geben die bekannten Hartz IV Anlaufstellen der Jobcenter oder ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihres Vertrauens.Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.
19 Kommentare
Misses S am 13.05.22 um 11:57 Uhr
Senem provoziert as fuck
MR K am 13.05.22 um 11:56 Uhr
Maximo ist blöd
yibit abi am 13.05.22 um 11:52 Uhr
musste gestern MC`S Eismaschine reparieren
Manuel am 13.05.22 um 11:52 Uhr
Ich libe meine Schwester
mike oxlong am 13.05.22 um 11:50 Uhr
ο θάνατος θα σε πάρει μουχαχαχαχαχα
SS sawatsky am 13.05.22 um 11:50 Uhr
IHR SEIT ALLES KOMMUNSISTEN
mr. V am 13.05.22 um 11:49 Uhr
Kann ich Urlaub nehmen wenn ich Alg 2 habe?
Wilfried Lichwichsen am 13.05.22 um 11:49 Uhr
Elias mag Esel
Johny sins am 13.05.22 um 11:48 Uhr
bezahlt ALG 1 auch meine Pornoseiten
Reiner ZUfall am 13.05.22 um 11:47 Uhr
der tod wir uns alle holen!
MR K am 13.05.22 um 11:46 Uhr
Ich liebe Maximo
mr. X am 13.05.22 um 11:42 Uhr
Gude
mr. X am 13.05.22 um 11:41 Uhr
Gude
mister j am 13.05.22 um 11:41 Uhr
hi was geht mister k
rosa melando am 13.05.22 um 11:40 Uhr
saludos a Melochu pas
Mister G am 13.05.22 um 11:39 Uhr
ich finde diese seite interessant, weiß aber das dealen profitabler ist deswegen bleibe ich bei den drogengeschäften.
el pepe am 13.05.22 um 11:38 Uhr
los tacos
Mister K. am 13.05.22 um 11:36 Uhr
Also die Asülanten die das beantragen sollen arbeiten gehen und sich nicht von dem Staat bezahlen lassen die faulen Hartz IV Empfänger. Deutschland bezahlt denen zu viel während andere schwer arbeiten müssen.
Ghenadie am 07.10.21 um 10:09 Uhr
Wo kann ich das ALG-1-Formular herunterladen
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