Das Qualifizierungschancengesetz
Mit Beginn des Jahres 2019 hat sich der Arbeitsmarkt grundlegend verändert: Ab sofort werden Weiterbildungsförderungen auch verstärkt für Arbeitnehmer angeboten. Grundlage hierfür ist das Qualifizierungschancengesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Was das neue Gesetz bedeutet, worin die Ziele liegen und welche Vorteile das neue Qualifizierungschancengesetz hat, klären wir hier.Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Mit Beschluss des Qualifizierungschancengesetzes wurde zu Beginn des Jahres 2019 der Zugang zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte erweitert. Arbeitnehmer erhalten fortan mehr Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Dies gelingt auf zwei Wegen:1. mit einem vergrößerten Weiterbildungsangebot
2. durch mehr finanzielle Mittel.
Parallel dazu ist im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes am dem 1. Januar 2019 der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 % gesunken. Ab dem Jahr 2022 soll er jedoch wieder um 0,1 Prozentpunkte auf 2,6 % steigen.
Warum wurde das Qualifizierungschancengesetz erlassen?
Digitalisierung und demografischer Wandel stellen den Arbeitsmarkt und damit jeden Einzelnen vor bislang ungeahnte Herausforderungen. Keine Frage, die Digitalisierung bedeutet eine Zeitwende, welche alle Lebensbereiche betreffen wird – angefangen beim Individuum bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Um den neuen Herausforderungen am Arbeitsplatz begegnen zu können, sind Weiterbildungen wichtiger denn je. Ein Karriereschub durch Weiterbildungen ist zwar immer noch möglich, steht aber nicht mehr im Fokus der Weiterbildungsförderung. Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat die Bundesregierung auf die beiden aktuellen Hauptprobleme der Wirtschaft reagiert: Demografie (Fachkräftemangel) und Digitalisierung. Dabei verfolgt die Bundesregierung eine präventive Arbeitsmarktpolitik. Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen Arbeitnehmer in Beschäftigungsverhältnissen die Möglichkeit bekommen, sich nah am Puls der Zeit weiterzuqualifizieren. Denn nur dann, wenn die dringend benötigten Fachkräfte flächendeckend mit den neuen Technologien arbeiten können, ist der Arbeitsmarkt gesichert.Welches Ziel verfolgt das Qualifizierungschancengesetz?
Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist es, Arbeitnehmer zu fördern, die besonders vom strukturellen Wandel betroffen sind. In Zukunft sollen neben Arbeitslosen auch geringqualifizierte und ältere Beschäftigte unterstützt werden, um den digitalen Wandel meistern zu können. Diese Weiterbildungsförderung ist unabhängig von Alter, Ausbildung und Betriebsgröße.Was ändert sich mit dem Qualifizierungschancengesetz?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz ändert sich einiges:- 1. Kurzfristige Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung bis 2022
- 2. Der Zugang zum Arbeitslosengeld I wird vereinfacht
- 3. Arbeitgeber können für die Weiterbildung ihrer Beschäftigen unter gewissen Voraussetzungen eine finanzielle Förderung erhalten (Übernahme von Lohnkostenzuschüssen + Zuschüsse zur Weiterbildung)
- Unternehmen < 10 Mitarbeiter: Weiterbildungszuschüsse von 100 %, Lohngeldzuschüsse bis zu 75 %
- Unternehmen < 250 Mitarbeiter: Weiterbildungszuschüsse bis maximal 50 %, Lohngeldzuschüsse bis zu 50 %
- Unternehmen > 250 Mitarbeiter: Weiterbildungszuschüsse bis zu 25 %, Lohngeldzuschüsse bis zu 25 %
- Unternehmen > 2.500 Mitarbeiter: Weiterbildungszuschüsse bis zu 15 %, Lohngeldzuschüsse bis zu 25 %
Bei welchen Weiterbildungen greift das Qualifizierungschancengesetz?
Um die Weiterbildungsförderung zu erhalten, muss die jeweilige Weiterbildung folgenden 5 Kriterien entsprechen:- 1. Die Weiterbildung vermittelt nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
- 2. Der Berufsabschluss der betreffenden Person muss in der Regel 4 Jahre zurückliegen
- 3. Die betreffende Person darf in den vergangenen 4 Jahren keine entsprechende Weiterbildungsförderung erhalten haben
- 4. Die Dauer der Weiterbildung liegt bei mehr als 160 Stunden bzw. dauert mindestens 4 Wochen
- 5. Maßnahme und Träger müssen von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen sein
Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.
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