Pflichten beim Bezug von ALG I

Leistungsempfänger müssen sich, komplett unabhängig von Alter, Beruf und Leistungshöhe, an einige Regeln halten, um ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren. So besteht beispielsweise eine Meldepflicht, was letzten Endes bedeutet, dass während der kompletten Bezugsdauer der Arbeitslose sich zu den von der Agentur für Arbeit vorgegeben Terminen melden muss, gegebenenfalls auch bei ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen. Ohne nachweisbaren wichtigen Grund dürfen solche Termine nicht versäumt werden, da andernfalls Sperrzeiten drohen.

Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten

Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht des Leistungsempfängers. Alle Fakten, die für die Berechnung und den Bezug von Arbeitslosengeld wichtig sind, müssen wahrheitsgemäß angegeben werden. Falls Auskünfte Dritter notwendig sind, muss der Arbeitslose zustimmen und auch verlangte Dokumente müssen ausgehändigt werden. Änderungen müssen der Agentur für Arbeit sofort mitgeteilt werden, vor allem natürlich die Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses. Wer zu Unrecht Leistungen durch Arbeitslosengeld erhalten hat, muss diese zurückzahlen, vor allem wenn diese Leistungen wegen vorsätzlich falscher Angaben oder unvollständiger Angaben gewährt wurden.

Eigenbemühungen des Leistungsempfängers.

Eine der wichtigsten Pflichten des Leistungsempfängers beim Bezug von Arbeitslosengeld ist die eigene Bemühung, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Der Arbeitslose ist in erster Linie selbst gefordert, um eine neue Stelle zu finden. Die Agentur für Arbeit, beziehungsweise der zuständige Arbeitsvermittler, steht dabei beratend zur Seite. Das entbindet den Betroffenen aber nicht von seinen Eigenbemühungen. Laut Gesetzgeber sind im Rahmen der Eigenbemühungen „alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen“. Zu diesen Möglichkeiten zählen unter anderem schriftliche Bewerbungen, Bewerbungen per E-Mail, die Auswertung von Stellenanzeigen in Zeitungen und Fachpublikationen, die Nutzung von Job-Börsen und die Stellensuche per Inserat.

Die Agentur für Arbeit kann auch private Unternehmen mit der Vermittlung betrauen. Auch in diesem Fall muss der betroffene Arbeitslose aktiv an seiner Vermittlung mitarbeiten. Die eigenen Bemühungen sind dem Arbeitsberater auf Wunsch auch nachzuweisen, normalerweise reicht allerdings die mündliche Information.

Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt

Jeder Arbeitslose muss den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit (AA) an jedem Werktag zur Verfügung stehen und die AA auch täglich aufsuchen können. Reisen oder andere Abwesenheitszeiten von der bei der AA angegebenen Anschrift müssen vorher angekündigt werden. Stimmt die Agentur für Arbeit nicht zu, und der Arbeitslose ist trotzdem abwesend, muss das Arbeitslosengeld für die Zeit der Abwesenheit zurückerstattet werden.

Zur Verfügbarkeit gehört vor allem auch die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt, das bedeutet, dass der Arbeitslose eine versicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche unter den „auf dem Arbeitsmarkt allgemein üblichen Arbeitsbedingungen“ ausüben kann und darf.

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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9 Kommentare
Bezzi am 11.02.24 um 14:48 Uhr
Leider fehlt Nahtlosigkeitsregel und die Rechte der ALG1-Berechtigten.
Bezzi am 11.02.24 um 14:48 Uhr
Leider fehlt Nahtlosigkeitsregel und die Rechte der ALG1-Berechtigten.
pandacover am 03.12.23 um 14:06 Uhr
Hallo, ich bin 26 Jahre alt und durch das Arbeiten und Leben in dem System dieses "Sozialstaats' physisch und psychisch zu Grunde gegangen. Ich habe eine Ausbildung in der Logistik mit 'sehr gut' abgeschlossen, die mir zwar in der persönlichen Entwicklung weiter gebracht hat, mich aber beruflich für das Amt festgeschweißt und nie lang 'betreubar'gemacht hat. Man merkt den ausgewirkten psychischen Druck der gemacht wird. Dieses System ist auf Geld ausgelegt, egal ob im Rechtssystem, Gesundheitssystem, Bildungssystem. Mich hat es dazu gebracht, dass ich jetzt mit Mitte Zwanzig gewillt bin hart zu arbeiten für mein Geld und das auch Jahre bewiesen habe, aber ich es nicht weiter verantworten kann mich selber kaputt zu machen. Aber Mitleid kann man da vom Land nicht erwarten. Kann man in anderen Ländern allerdings auch nicht. Mein Tipp: Baut nicht darauf das jemand kommt um euch Hilfe zu leisten, auch wenn ihr mehrfach darum bittet und egal was ihr schon alles geleistet habt. Glaubt an euch, kämpft euch so gut es geht selber daraus und gebt anderen die mit den selben Problemen kämpfen eine Stimme! LG Panda
Kontor am 01.12.23 um 20:25 Uhr
Beim Beantragen von Arbeitslosengeld 1 wird von der Agentur für Arbeit die Bearbeitung bewusst verzögert, Änderungen des Familienstandes lange Zeit nicht verändert, selbst ist dies nicht möglich, die Lohnsteuerklasse mehrfach hinterfragt (Verzögerung) und Leistungen oft erst dann ausgezahlt, wenn mit Gewerkschaft oder Veröffentlichung gedroht wird. Dieses System hat Methode. Bombardierung mit etlichen Formularen, die so konzipiert sind, dass sie teilweise gar nicht vollständig ausgefüllt werden können. Und gleichzeitig wird mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld gedroht, wenn diese Formulare unvollständig, weil widersprüchlich formuliert sind. Es wird unterschwelliger psychologischer Druck bei persönlichen Gesprächen ausgeübt. Das Ziel ist klar: Der "Kunde" soll so schnell wie möglich irgendeine berufliche Tätigkeit aufnehmen, damit er keine weiteren Leistungen der Agentur mehr bezieht.
DJ däff und DJ Hääh. am 20.11.23 um 14:46 Uhr
Hallo Leute. Ich habe auch über 40 Jahre gearbeitet und brav eingezahlt. Und jetzt wo ich meinen Anspruch geltend mache. Der mir ja zusteht. Bekomme ich auf dem A Amt nur Stolpersteine in den Weg gelegt. Bekommen nicht mal hin mich in die richtige Lohnsteuer Klasse einzustufen. Trotz einreichen von documenten und vorstellig werden. Nach 6 Monaten aber ich muss schriftlich meine eigen Bemühungen nachweisen!!
Horst, Voll am 04.05.23 um 11:29 Uhr
Hallo zusammen, erstmal fällt mir euer Frust auf...und hier und da die mangelnde Rechtschreibung :-) Ich selbst wurde arbeitslos und die Agentur hat mir eine passende Maßnahme angeboten - hier wurde mir super geholfen und ich wurde sehr gut unterstützt (so hieß die Maßnahme auch: "Unterstützung". Also nicht immer nur meckern, jeder hat es mehr oder weniger in der Hand sein Schicksal zu ändern und wem unser Sozialsystem nicht gefällt - auch Afrika kann schön sein... Nehmt euer Schicksal selbst in die Hand und denkt dran, die Agenturen sind nicht dafür da euch eine stressfreie Zeit zu bereiten... Liebe Grüße und viel Erfolg Voll Horst
Hallejulia am 26.08.22 um 15:34 Uhr
Ich habe 40 Jahre gearbeitet und stehe am Anfang wie jemand der 20 Jahre alt ist und erst in das Berufsleben einsteigt denn ich bin arm wie so Millionen Menschen denen es genau wie mir geht. Habe schwer körperlich gearbeitet Steuern gezahlt und ich sags mal mit meinen Worten war brav gewesen. Ich habe 40 Jahre ins Sozialsystem eingezahlt und somit auch in die Arbeitslosenversicherung. Jetzt habe ich Arbeitslosengeld beantragt und die AFA bekommt es noch nicht einmal hin meinen Antrag zu bearbeiten so wie es sich gehört. Ich/wir werden alle als Sklaven behandelt denn wir sind Sklaven. Wer noch denkt wir würden in einem Rechtsstaat leben soll weiter träumen.
thxforinfo am 24.08.22 um 16:08 Uhr
Die Arbeitnehmer werden heutzutage wie Sklaven behandelt. Viele Kündigen selber den Job. Bei der Arbeit werden viele Menschen nicht Gerecht behandelt. Viele werden bei befristeten Jobs nach Beschäftigung nicht mehr übernommen. Im Arbeitswelt gibt es in Deutschland 2 Klassen. Die erste klasse ist fest beschäftigte Personal. Die 2te Klasse Menschen sind die Leih-Firmen Mitarbeiter, wo die minimum 30% weniger verdienen und 50% mehr arbeit leisten und nicht mal die im Betrieb geltenden Mitarbeiter-Rabbate der Kantine nutzen dürfen. Diese Menschen arbeiten trotzdem weiter, weil Sie die Hoffnung auf eine spätere Einstellung haben. Aber in 95% der Fälle werden diese ausgenutzt und merken es nicht. Fazit. Arbeiten Lohnt sich heutzutage nicht mehr, die Betriebe, die Vorgesetzten wollen euch an erster Stelle ausnutzen, empfehle jeden keine überstunden zu machen, besteht auf euer recht auf gleichberechtigung und gerechte Arbeitsverteilung. Sollen die euch doch Kündigen, Ihr kriegt Arbeit überall.
Amq am 29.07.22 um 15:36 Uhr
Also ehrlich gesagt es wird immer schlimmer, warum zahlt man dann Steuer oder für Arbeitslosigkeit?? Damit man mehr im Stress reingezogen wird? Kaum bist du arbeitslos musst du sofort überall Bewerbung schreiben, vollzeit Praktikum darfst du nicht annehmen

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