Der Vermittlungsgutschein

Um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, arbeiten Jobcenter und Arbeitsagenturen mit verschiedenen Programmen. Eines davon ist der Vermittlungsgutschein, eine spezielle finanzielle Förderung für verschiedene Personen. Doch nicht jeder hat Anspruch auf diese Maßnahme. Wer den Vermittlungsgutschein beantragen kann, welche Leistungen er beinhaltet und was beachtet werden sollte, klären wir hier.

Welches Ziel verfolgt der Vermittlungsgutschein?

Der Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Fördermaßnahme, die Betroffenen dabei helfen soll, beruflich wieder Fuß zu fassen. Dabei können verschiedene Wege beschritten werden: Der Erwerb neuer beruflicher Kenntnisse ist ebenso möglich wie ein Bewerbungscoaching oder die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung.

Damit ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine adäquate Lösung im Kampf gegen Arbeitslosigkeit.

Der Vermittlungsgutschein: Nutzung auf verschiedenen Wegen möglich

Um gegen die Arbeitslosigkeit vorzugehen, gibt es viele Wege. Der Vermittlungsgutschein kann Betroffene auf drei verschiedenen Wegen unterstützen, in der Arbeitswelt wieder Fuß zu fassen. Eine Möglichkeit besteht darin, den Antragsteller mit Hilfe eines privaten Arbeitsvermittlers wieder in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Eine andere Möglichkeit ist die Beseitigung bzw. Verringerung von Vermittlungshindernissen. Weiterbildungen helfen dabei, bestehende Kenntnisse zu vertiefen, aufzufrischen oder neue berufliche Fähigkeiten zu erwerben. Die dritte Möglichkeit, die der AVGS bietet, ist die Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

avgs
  © Aymanjed@pixabay.com

Der AVGS für Coaching und Qualifizierung: Voraussetzungen und Leistungen

Eine besonders beliebte Nutzungsmöglichkeit ist, den Vermittlungsgutschein für "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" zu nutzen. Damit die entsprechende Maßnahme finanziert wird, muss die Weiterbildung bei einem zertifizierten Maßnahmenträger durchgeführt werden. Das Vorgehen ist dabei folgendermaßen:

  • 1. Passende Maßnahmen suchen
  • 2. Maßnahmenträger kontaktieren: Dieser prüft nun die Vorgaben, die auf dem AVGS vermerkt sind und erteilt eine Bestätigung über die Maßnahme.
  • 3. Jetzt muss die Vermittlungsfachkraft kontaktiert werden. Diese überprüft, ob die ausgesuchte Maßnahme beruflich weiterhilft und ob die Bedingungen des Gutscheins erfüllt sind.
  • 4. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Dieses Schreiben berechtigt zur Teilnahme an der Maßnahme. Der Maßnahmenträger wird automatisch darüber informiert, dass die Maßnahme bewilligt wurde.
  • 5. Anschließend kann die Maßnahme angetreten werden.

Die Kosten für die Maßnahme werden komplett übernommen, sofern die Vermittlungsfachkraft einen Bewilligungsbescheid ausgestellt hat. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung erstattet werden. Dies sollte jedoch möglichst vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter erfragt werden.

Um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu erhalten, sollte ein Termin für ein persönliches Gespräch mit dem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters vereinbart werden. Sofern keine von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter angebotene Maßnahme hilfreich erscheint, kann ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragt werden. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Ermessensleistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Der AVGS für eine private Arbeitsvermittlung: Voraussetzungen und Leistungen

Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung einzusetzen. Auch hier entstehen dem Betroffenen keinerlei Kosten – sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter hat einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) ausgestellt
  • Bei der von der privaten Arbeitsvermittlung vermittelten Beschäftigung handelt es sich um ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
  • Die gewählte private Arbeitsvermittlung besitzt eine Zertifizierung als "Maßnahmenträger"

Der AVGS MPAV kann in zwei einfachen Schritten verwendet werden:

  • 1. Der Betroffene sucht sich eine private Arbeitsvermittlung und schließt mit dieser einen Vertrag ab.
  • 2. Sobald die private Arbeitsvermittlung einen passgenauen neuen Job vermittelt hat, wird der Gutschein abgegeben. Der private Arbeitsvermittler beantragt anschließend bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter die Übernahme der entstandenen Kosten.

Bevor man einen AVGS beantragt, sollte man wissen, dass dieser nur eine begrenzte Gültigkeit hat. Auf dem Gutschein ist der Einlösezeitraum vermerkt. Meistens ist der Gutschein auch auf eine bestimmte Region begrenzt. Deswegen ist es wichtig, sich die entsprechenden Bemerkungen des AVGS aufmerksam durchzulesen. Nur dann, wenn der Vermittlungsgutschein in der festgelegten Region und innerhalb des Gültigkeitszeitraums eingelöst wird, werden die Vermittlungskosten übernommen.

Einen rechtlichen Anspruch auf den AVGS für die private Arbeitsvermittlung gibt es nicht. Ob ein entsprechender Gutschein ausgestellt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Integrationsfachkraft.

Wer kann einen Vermittlungsgutschein erhalten?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein AVGS für folgenden Personenkreis ausgestellt werden:

  • Studenten und Auszubildende
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
  • Nicht-Leistungsbezieher, die als arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • Berufsrückkehrer

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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