Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: AVGS einfach erklärt
Hinweis: Dieser Artikel wurde 2026 redaktionell überarbeitet und auf aktuelle Begriffe, Gesetzesverweise und Verständlichkeit geprüft.
- Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
- Welches Ziel verfolgt der AVGS?
- AVGS ist nicht gleich Bildungsgutschein
- Drei typische Formen des AVGS
- AVGS für Coaching und Aktivierung
- AVGS für kurze Qualifizierung
- AVGS für private Arbeitsvermittlung
- So funktioniert der AVGS-MPAV
- Anspruch oder Ermessensleistung?
- Wer kann einen AVGS erhalten?
- AVGS bei Arbeitslosengeld I
- AVGS beim Bürgergeld
- AVGS für Selbstständigkeit
- Maßnahme bei einem Arbeitgeber
- Voraussetzungen beim Maßnahmeträger
- AVGS beantragen
- AVGS für Coaching einlösen
- Kostenübernahme beim AVGS
- Gültigkeit und regionaler Bereich
- Private Arbeitsvermittlung: Vertrag genau prüfen
- Externe Informationen und ältere Hintergrundtexte
- Fazit zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine schriftliche Förderzusage. Er legt fest, welche Art von Maßnahme gefördert werden kann und unter welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 45 SGB III. Dort sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geregelt. Ein AVGS kann zum Beispiel eingesetzt werden, um:- an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt heranzuführen,
- Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
- in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
- an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen,
- eine Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren.
Welches Ziel verfolgt der AVGS?
Der AVGS soll die Chancen auf berufliche Eingliederung verbessern. Er ist kein allgemeiner Wunschgutschein für beliebige Kurse, sondern ein Instrument der Arbeitsförderung. Ziel ist es, konkrete Hindernisse auf dem Weg in Arbeit zu beseitigen oder die Vermittlung zu beschleunigen. Das kann durch Coaching, Bewerbungsunterstützung, berufliche Orientierung, kurze fachliche Inhalte, betriebliche Erprobung oder private Arbeitsvermittlung geschehen. Weitere Informationen zu AVGS-Angeboten finden sich auch bei externen Anbietern, zum Beispiel bei WBS Training zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.AVGS ist nicht gleich Bildungsgutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird häufig mit dem Bildungsgutschein verwechselt. Beide Förderungen können beruflich weiterhelfen, haben aber unterschiedliche Zwecke. Der Bildungsgutschein ist vor allem für berufliche Weiterbildung, Umschulung oder den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses gedacht. Der AVGS ist dagegen eher für kürzere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vorgesehen. Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse innerhalb einer AVGS-Maßnahme ist gesetzlich zeitlich begrenzt. Für längere fachliche Weiterbildungen ist meist der Bildungsgutschein das passendere Instrument.Drei typische Formen des AVGS
In der Praxis gibt es verschiedene Formen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. Besonders wichtig sind:- AVGS für Maßnahmen bei einem Träger, zum Beispiel Coaching oder Bewerbungsunterstützung,
- AVGS-MPAV für private Arbeitsvermittlung,
- Maßnahmen bei einem Arbeitgeber zur betrieblichen Erprobung oder Eignungsfeststellung.
AVGS für Coaching und Aktivierung
Eine häufige Nutzung ist der AVGS für eine Maßnahme bei einem zugelassenen Träger. Dabei kann es zum Beispiel um Bewerbungscoaching, berufliche Neuorientierung, Stärkenanalyse oder die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche gehen. Solche Maßnahmen sollen helfen, Vermittlungshemmnisse abzubauen und die Chancen auf eine Beschäftigung zu verbessern. Mögliche Inhalte sind zum Beispiel:- Bewerbungsunterlagen verbessern,
- Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche,
- berufliche Orientierung,
- Analyse von Qualifikationen und Stärken,
- Unterstützung bei Online-Bewerbungen,
- Training von Kommunikation und Selbstpräsentation,
- Coaching bei beruflicher Neuorientierung,
- Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit.
AVGS für kurze Qualifizierung
Ein AVGS kann auch kurze fachliche Inhalte umfassen, wenn diese zur beruflichen Eingliederung beitragen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine vollwertige Umschulung oder längere Weiterbildung. Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse innerhalb einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist zeitlich begrenzt. Wenn ein größerer Qualifizierungsbedarf besteht, kommt eher ein Bildungsgutschein in Betracht. Wer also eine längere Weiterbildung, einen Berufsabschluss oder eine Umschulung anstrebt, sollte direkt prüfen lassen, ob die Förderung über einen Bildungsgutschein möglich ist.AVGS für private Arbeitsvermittlung
Eine weitere Möglichkeit ist der AVGS für die private Arbeitsvermittlung. Diese Variante wird häufig als AVGS-MPAV bezeichnet. Mit dem AVGS-MPAV kann eine zertifizierte private Arbeitsvermittlung eingeschaltet werden. Die private Arbeitsvermittlung erhält ihr Honorar nicht von der arbeitsuchenden Person, sondern beantragt die Vergütung nach erfolgreicher Vermittlung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt wird und diese Beschäftigung auf mindestens drei Monate angelegt ist.So funktioniert der AVGS-MPAV
Der Ablauf beim AVGS für private Arbeitsvermittlung ist in der Regel einfach. Typische Schritte sind:- AVGS-MPAV bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter beantragen.
- Gutschein prüfen: Gültigkeitsdauer, Region und Vermittlungsziel beachten.
- Zertifizierte private Arbeitsvermittlung auswählen.
- Vermittlungsvertrag mit der privaten Arbeitsvermittlung schließen.
- Private Arbeitsvermittlung unterstützt bei der Stellensuche.
- Nach erfolgreicher Vermittlung gibt die arbeitsuchende Person den Gutschein ab.
- Die private Arbeitsvermittlung beantragt die Vergütung bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Anspruch oder Ermessensleistung?
Ob ein AVGS ausgestellt wird, hängt von der konkreten Situation ab. Viele AVGS-Leistungen sind Ermessensleistungen. Das bedeutet: Agentur für Arbeit oder Jobcenter prüfen, ob die Förderung notwendig und geeignet ist. Für Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I kann es beim AVGS für private Arbeitsvermittlung unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch geben. Das betrifft insbesondere Personen, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind und deren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nur auf einer Sonderregel zur verkürzten Anwartschaft beruht. In anderen Fällen bleibt es regelmäßig bei einer Ermessensentscheidung.Wer kann einen AVGS erhalten?
Ein AVGS kann für unterschiedliche Personengruppen in Betracht kommen. Dazu gehören insbesondere:- Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I,
- Bürgergeld-Beziehende,
- arbeitsuchend gemeldete Personen ohne Leistungsbezug,
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen,
- Berufsrückkehrende,
- Ausbildungssuchende,
- unter bestimmten Voraussetzungen Beschäftigte, wenn die Eingliederung oder Sicherung der Beschäftigung gefördert werden soll.
AVGS bei Arbeitslosengeld I
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann einen AVGS über die Agentur für Arbeit erhalten. Dabei wird geprüft, ob die Maßnahme geeignet ist, die Arbeitslosigkeit zu beenden oder die Vermittlungschancen zu verbessern. Besonders häufig geht es um Bewerbungscoaching, private Arbeitsvermittlung, berufliche Orientierung oder den Abbau konkreter Vermittlungshemmnisse. Wichtig bleibt: Auch während einer AVGS-Maßnahme müssen die Pflichten beim Arbeitslosengeld I beachtet werden. Dazu gehören Erreichbarkeit, Mitwirkung und Eigenbemühungen.AVGS beim Bürgergeld
Wer Bürgergeld bezieht, kann einen AVGS über das Jobcenter erhalten. Der frühere Begriff Arbeitslosengeld II oder Hartz IV ist rechtlich überholt. Das Jobcenter prüft, ob die Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit notwendig ist. Die Förderung kann zum Beispiel für Coaching, Stabilisierung, Bewerbungsunterstützung oder private Arbeitsvermittlung genutzt werden. Weitere Informationen zum Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Bürgergeld stehen im Artikel Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.AVGS für Selbstständigkeit
Ein AVGS kann auch zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit eingesetzt werden. Dabei geht es typischerweise um Gründungscoaching, Prüfung der Geschäftsidee, Businessplan, Finanzplanung oder persönliche Eignung. Das ist nicht dasselbe wie der Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss unterstützt die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit aus dem Arbeitslosengeld I heraus. Ein AVGS-Coaching kann dagegen vorab helfen, die Gründung vorzubereiten oder die Tragfähigkeit besser einzuschätzen. Ob ein solches Coaching gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.Maßnahme bei einem Arbeitgeber
Eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber kann helfen, Eignung, Belastbarkeit oder praktische Kenntnisse in einem Betrieb zu prüfen. Sie kann auch eine spätere Einstellung vorbereiten. Solche Maßnahmen sind zeitlich begrenzt und müssen vorher genehmigt werden. Sie sind keine normale Beschäftigung und sollten nicht als unbezahlte Probearbeit ohne Abstimmung begonnen werden. Wer eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber machen möchte, sollte dies zuerst mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter klären.Voraussetzungen beim Maßnahmeträger
Ein AVGS kann nur bei zugelassenen Trägern oder Vermittlern eingesetzt werden. Maßgeblich ist auch hier die Zulassung nach AZAV. Bei Maßnahmen wie Coaching oder Qualifizierung muss der Maßnahmeträger zugelassen sein. Außerdem muss die konkrete Maßnahme zum AVGS passen. Bei privater Arbeitsvermittlung muss die Arbeitsvermittlung entsprechend zertifiziert sein. Vor Vertragsunterzeichnung sollte geprüft werden, ob die Zertifizierung tatsächlich vorliegt.AVGS beantragen
Der AVGS wird bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragt. Zuständig ist die jeweilige Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft. Der Antrag kann je nach Stelle persönlich, telefonisch, schriftlich oder online vorbereitet werden. Sinnvoll ist in jedem Fall ein Beratungsgespräch. Im Gespräch sollte geklärt werden:- welches Ziel mit dem AVGS erreicht werden soll,
- welche Maßnahme geeignet ist,
- ob ein Träger bereits ausgewählt wurde,
- ob der Träger zugelassen ist,
- welche Gültigkeitsdauer und Region gelten,
- ob Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten zusätzlich relevant sind.
AVGS für Coaching einlösen
Wer einen AVGS für Coaching oder eine Maßnahme bei einem Träger erhalten hat, sollte zuerst eine passende zugelassene Maßnahme suchen. Der Ablauf ist meist folgender:- Passende Maßnahme suchen.
- Maßnahmeträger kontaktieren.
- Träger prüft die Vorgaben auf dem AVGS.
- Träger stellt eine Bestätigung oder ein Angebot aus.
- Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme passt.
- Bei positiver Prüfung wird die Teilnahme bewilligt.
- Erst danach sollte die Maßnahme begonnen werden.
Kostenübernahme beim AVGS
Wenn die Maßnahme bewilligt ist, werden die Maßnahmekosten grundsätzlich von Agentur für Arbeit oder Jobcenter übernommen. Die Abrechnung erfolgt häufig direkt mit dem Träger oder Vermittler. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Das sollte aber immer vor Beginn der Maßnahme geklärt werden. Wer ohne vorherige Bewilligung startet oder eine nicht passende Maßnahme auswählt, riskiert, die Kosten selbst tragen zu müssen.Gültigkeit und regionaler Bereich
Ein AVGS ist zeitlich befristet. Auf dem Gutschein steht, bis wann er gültig ist. Außerdem kann der AVGS regional beschränkt sein. Dann darf er nur innerhalb des angegebenen Bereichs eingesetzt werden. Vor der Nutzung sollten daher immer geprüft werden:- Gültigkeitsdauer,
- regionaler Geltungsbereich,
- Ziel der Maßnahme,
- Art des Gutscheins,
- zugelassener Träger oder Vermittler,
- weitere Nebenbestimmungen.
Private Arbeitsvermittlung: Vertrag genau prüfen
Bei privater Arbeitsvermittlung wird in der Regel ein Vermittlungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag sollte sorgfältig gelesen werden. Wichtig ist vor allem, dass bei Einsatz eines gültigen AVGS keine unzulässigen Kosten für die arbeitsuchende Person entstehen. Die Vergütung des privaten Arbeitsvermittlers wird bei erfolgreicher Vermittlung grundsätzlich über den AVGS abgewickelt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Externe Informationen und ältere Hintergrundtexte
Im Internet finden sich viele Informationen zum AVGS und zur Arbeitslosigkeit. Einige externe Links aus älteren Artikeln können weiterhin als Hintergrund dienen. Weitere Informationen finden sich zum Beispiel bei WBS Training zum AVGS sowie in einem älteren Hintergrundartikel der ZEIT zur Arbeitslosigkeit. Für konkrete Anträge sind jedoch die aktuelle Auskunft der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters und die gesetzlichen Voraussetzungen maßgeblich.Fazit zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann eine sinnvolle Unterstützung sein, wenn Coaching, private Arbeitsvermittlung, berufliche Orientierung oder eine kurze Eingliederungsmaßnahme die Chancen auf Arbeit verbessern. Wichtig ist, die richtige Gutscheinart zu wählen, Gültigkeit und regionale Vorgaben zu beachten und nur zugelassene Träger oder private Arbeitsvermittlungen zu nutzen. Für längere Weiterbildungen oder Umschulungen ist meist der Bildungsgutschein das passendere Instrument. Der AVGS eignet sich vor allem für Aktivierung, Vermittlung, Coaching, betriebliche Erprobung und kurzfristige Unterstützung auf dem Weg zurück in Arbeit.Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite veröffentlichten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder sozialrechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Bitte wenden Sie sich bei verbindlichen Fragen an die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, eine Beratungsstelle, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
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