Arbeitslosengeld oder Hartz IV

Grundsätzlich ist der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I vorrangig zu dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV), der als Grundsicherungsleistung bei Hilfebedürftigkeit gezahlt wird. Dies bedeutet, dass zunächst der Anspruch auf das Arbeitslosengeld aufgebraucht werden muss, bevor Hartz IV beantragt werden kann.

Anders als das Arbeitslosengeld I ist das Arbeitslosengeld II keine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung sondern eine Sozialleistung, deren Kosten von den Jobcentern der Agentur für Arbeit und den Kommunen getragen werden – damit handelt es sich charakteristisch um zwei grundverschiedene Leistungen, obwohl die Bezeichnungen ähnlich klingen. Während das ALG I seine Vorschriften im SGB III findet, ist für das Arbeitslosengeld II das SGB II maßgeblich.

Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung

Das Arbeitslosengeld I wird anhand der im Vorfeld eingezahlten Beträge ermittelt, die sich am Bruttoeinkommen und dem Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung orientieren. Dadurch ist auch die Bezugsdauer sowie Höhe des Arbeitslosengeldes von den Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung abhängig.

Hartz IV dagegen wird nach dem Bezugszeitraum des ALG I gezahlt und ist unabhängig vom Einkommen, da es nur gezahlt wird, wenn der Antragsteller sein finanzielles Existenzminimum nicht selbst bestreiten kann und damit hilfebedürftig im Sinne des Gesetzes wird. Aus diesem Grund gelten für den Bezug auch strenge Regeln, deren Verletzung zu teilweise empfindlichen Sanktionen, sprich der Minderung der Leistung, führen können. So soll der Missbrauch der Leistungen vermieden werden.

Hartz IV nach Bezugsdauer von ALG I

Ist der Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosengeld I ausgeschöpft, der sich zum einen nach der Anwartschaftszeit und zum anderen nach der Dauer der Beschäftigung sowie ab Vollendung des 50. Lebensjahres nach dem Alter des Antragstellers richtet, ohne dass der Arbeitslose eine neue Stelle gefunden hat, ersetzt das Arbeitslosengeld II die Versicherungsleistung. Die Dauer des Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld I können Sie in einem gesonderten Artikel unter Bezugsdauer nachlesen.

In der Regel beträgt die Mindestbezugsdauer sechs Monate, wenn die Regelanwartschaftszeit erfüllt wird, dieser Zeitraum kann sich auf bis zu 24 Monate verlängern. Spätestens also nach 24 Monaten der Arbeitslosigkeit tritt unweigerlich Arbeitslosengeld II auf den Plan, wenn der Lebensunterhalt nicht anderweitig bestritten werden kann.

Arbeitslosengeld II/ Hartz IV als Sozialleistung nach dem SGB II

Hartz IV ist nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) eine „Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige“. Es besteht aus der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe, die zum 01.01.2005 zusammengefasst wurden, um den minimalen Grundbedarf (Regelsatz) der Hilfsbedürftigen zu decken.

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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