Erste Hilfe bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit ist in Deutschland zwar kein lebensbedrohliches Problem wie es in anderen Ländern oft der Fall ist, dennoch führt Arbeitslosigkeit zu gravierenden Veränderungen im Leben eines eigentlich Arbeitenden. Diese liegen zum einen im finanziellen Umfeld, betreffen andererseits aber schnell auch das private und die psychische Verfassung – im negativen Sinne. Deshalb ist es schon alleine aus Sicht einer Einzelperson wichtig, den Status der Arbeitslosigkeit nicht nur schnell wieder zu verlassen, sondern dafür auch möglichst ohne große Probleme zu überstehen.

Zu diesem Zwecke gibt es seitens des Bundes und der Länder unterschiedliche Werkzeuge, in erster und zweiter Linie rein finanzieller Natur. Ein sehr wichtiges ist das Arbeitslosengeld, damit der arbeitslos gewordene seinen finanziellen Verpflichtungen nicht erliegt.

Arbeitslosengeld 1: Die „erste“ finanzielle Hilfe

Das Arbeitslosengeld 1, in der Regel einfach Arbeitslosengeld genannt, ist die erste unmittelbare finanzielle Hilfe seitens des Bundes, um die Zeit der Arbeitslosigkeit zu überstehen. Es wird monatlich ausgezahlt, für eine Dauer zwischen 6 und 24 Monaten und ist abhängig von verschiedenen Voraussetzungen:

  • Der Status der Arbeitslosigkeit muss erfüllt sein
  • Die sog. Anwartschaftszeit in Höhe von wenigstens 12 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate vor Arbeitslosenmeldung(!)
  • Nebenverdienste dürfen 165 € pro Monat nicht überschreiten

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhält derjenige, der sich arbeitslos gemeldet hat, das Arbeitslosengeld 1. Wichtig ist entsprechend der Kennzeichnung vor allem die Erfüllung der Anwartschaftszeit. Probleme kann es hier insbesondere geben, wenn man sich zu spät arbeitslos meldet und dadurch entsprechend Beschäftigungsmonate aus der Rahmenfrist von 2 Jahren fallen.

Beim Arbeitslosgengeld, abgekürzt übrigens ALG, handelt es sich nicht um eine Sozialleistung im eigentlichen Sinne, sondern um eine Versicherungsleistung. Das bedeutet, dass die Auszahlung nicht vom Vermögen bzw. vom Angesparten abhängt. Die Höhe hängt hingegen von der Höhe des zuletzt bezogenen Gehalts und von den Familienverhältnissen ab. Aus diesen und weiteren Informationen wird das sogenannte tägliche Leistungsentgelt berechnet. Von diesem Betrag werden 60% ausgezahlt. Hat der Arbeitslose eigene Kinder mit Kindergeldanspruch, erhöht sich der Betrag auf 67%.

Vor ALG II (Hartz-IV): Wohngeld und weitere Zuschüsse

Neben der ersten Hilfe namens ALG I gibt es noch weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Populär und effektiv ist hier beispielsweise das Wohngeld. Auch indirekte Finanzspritzen wie der Bildungsgutschein zur Förderung von Weiterbildung sind Angebote, welche den Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit und deren Überbrückung erleichtern.

Arbeitslosengeld 2, ALG II oder auch „Hartz-IV“

Durch das bekannte Hartz-IV Gesetz wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt: Heute erhält man damit dann ALG II, wenn die Bezugsdauer für ALG I abgelaufen ist oder wenn die dafür nötigen Voraussetzungen nicht zutreffen. Auch ein zu geringes Einkommen oder eine zu geringe Höhe des ALG I führen zu einem Anspruch auf ALG II.

Was tun bei Krankmeldung?

Arbeitslosigkeit ist abseits der Gesetzestexte ein sehr weit gefasster Begriff. Er kann beispielsweise auch bedeuten, dass die Arbeit auf Grund von Krankheit gerade nicht möglich ist. Auch dann benötigt man neben gesundheitlicher auch finanzielle Hilfe – die leistet die Arbeitslosenversicherung jedoch ebenso wenig wie ALG II. Stattdessen hat man über den Arbeitgeber nach dem Anspruch auf Lohnfortzahlung Anspruch auf Krankengeld.

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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