Bildungsgutschein einlösen

Der Berechtigte kann den Bildungsgutschein nach Maßgabe des Bildungszieles bei einem für die berufliche Weiterbildung zugelassenen Bildungsträger seiner Wahl einlösen. Hat sich der Berechtigte für einen bestimmten Bildungsträger entschieden, muss der Bildungsgutschein von einem seiner Mitarbeiter ergänzend ausgefüllt werden. Der mit der Bestätigung über die Aufnahme in die Weiterbildungsmaßnahme versehene Bildungsgutschein ist daraufhin bei der Arbeitsagentur beziehungsweise bei der ARGE einzureichen. Diese Vorlage muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.
 
Das ist vom Berechtigten zwingend zu beachten, denn die Arbeitsagentur überprüft anhand des ergänzten Bildungsgutscheins, ob die ausgewählte Maßnahme und der Bildungsträger mit den vereinbarten Vorgaben im Einklang stehen. Der Bildungsgutschein verliert deshalb seine Gültigkeit, wenn die Vorlage vor Maßnahmeantritt unterbleibt.

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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