Erstattung von Bewerbungskosten beim Arbeitslosengeld

Die Agentur für Arbeit kann Beziehern von Arbeitslosengeld – und übrigens auch Arbeitssuchenden – bei ihren Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz finanziell unterstützen. Das bedeutet, dass die Kosten für Bewerbungen und Reisen erstattet werden, falls diese Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Kosten für die Erstellung und das Verschicken von Bewerbungsunterlagen werden von der Agentur für Arbeit bis zu einer Höhe von 260 Euro pro Jahr erstattet. Dies kann entweder nach tatsächlichen Kosten (Belege, Quittungen) oder pauschal mit je 5 Euro pro Bewerbung erstattet werden (§ 3 UBV-AnO).

Reisekosten zu Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgesprächen

Bei den Reisekosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Terminen der Berufsberatung und Vermittlung werden nur die berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten, also nur die tatsächlich entstandenen Kosten für diese spezielle Fahrt, übernommen. Bei mehrtägigen Reisen werden auch Übernachtungskosten berücksichtigt und gegebenenfalls ein Tagegeld (aktuell 16 Euro bei ganztägiger Abwesenheit, jeweils 8 Euro für den Tag der An- und der Abreise) gezahlt. Die Belege über die Reisekosten – also eventuelle Tankquittungen, Zugfahrkarten, Hotelrechnungen usw. – sind dem Antrag auf Erstattung immer beizulegen.

Soweit möglich, sollte die Erstattung der Reisekosten schon im Voraus zumindest telefonisch beantragt werden. Außerdem zahlt die Agentur für Arbeit die Kosten nur, soweit der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, wonach er nach § 670 BGB verpflichtet ist. Um sich von dieser Verpflichtung freizumachen, weisen die meisten Arbeitgeber schon bei der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch darauf hin, dass sie keine Kosten übernehmen.

Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten

Um sich die Bewerbungskosten vom Arbeitsamt respektive der Agentur für Arbeit erstatten zu lassen, bedarf es eines Antrags. Optimal ist das persönliche Vorstellen beim zuständigen Sachbearbeiter, da hier dem Bewerber gleich ein mit Datum abgestempelter Antrag mitgegeben wird. Erfolgt die telefonische Antragstellung, so geht der vom Sachbearbeiter datierte Antrag auf dem Postweg zu.

Bewerbungskosten werden nicht rückwirkend vom Arbeitsamt erstattet. Dies bedeutet, dass zunächst der Antrag auf die Erstattung der Bewerbungskosten gestellt wird, das Datum auf dem Antrag ist entscheidend.

Download des Antrags auf Erstattung der Bewerbungskosten

Einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten durch die Agentur für Arbeit wird man im Internet zum Download vergebens suchen, da dieser eben mit einem Stempel durch den Sachbearbeiter versehen werden muss. Damit bleibt nur ein persönlicher Gang zur Agentur für Arbeit oder die telefonische Anmeldung mit anschließender Postsendung, um sich die Bewerbungskosten mit dem Nachweis der Eigenbemühungen erstatten zu lassen.

Aufbau des Antrags – Nachweis von Eigenbemühungen

Der Erstattungsantrag zu den Bewerbungskosten ist relativ simple aufgebaut. Es gilt folgende Angaben zu machen:

Datum Hier wird das Bewerbungsdatum eingetragen
Firma (Anschrift, Telefon) Unternehmen, bei dem man sich beworben hat, mit vollständigen Angaben zu Kontaktmöglichkeiten
Ansprechpartner Ansprechpartner, an den die Bewerbung gerichtet gewesen ist
Tätigkeit/ Funktion/ Berufsbezeichnung Bezeichnung, für welche Stellenausschreibung/ Tätigkeit man sich beworben hat
Art der Bewerbung Auf welchem Wege erfolgte die Bewerbung, zu unterscheiden ist:

  1. persönliche Vorstellung
  2. schriftliche Bewerbung
  3. telefonisch
  4. online (z.B. Bewerbungsformular)
  5. EMail
Ergebnis In diesem Feld ist zu vermerken, welchen Lauf die Bewerbung zum Zeitpunkt des Erstattungsantrags hat. Hier können folgende Eintragungen vorgenommen werden:

  1. noch offen
  2. abgelehnt
  3. Tätigkeit aufgenommen
Vermerke der Agentur für Arbeit Dieses Feld ist ausschließlich für den Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit vorgesehen, der selbst Eintragungen bzw. Kontrollvermerke machen kann

Vollständige Angaben im Antrag machen

Im Antrag auf die Erstattung der Bewerbungskosten durch die Agentur für Arbeit sollten nur ausschließlich vollständige und nachvollziehbare Angaben gemacht werden, damit es bei der späteren Erstattung keine Komplikationen oder zeitraubende Nachfragen gibt. Grundsätzlich sollten als Kopie alle Anschreiben dem Antrag beigefügt werden, sind Antwortschreiben bereits eingegangen, müssen diese als Nachweis auch mit beigelegt werden.

Sollte der Platz für die Anzahl der Bewerbungen auf dem Formular der Agentur für Arbeit nicht ausreichen, so kann ein gesondertes Blatt genommen werden, welches dem Original-Antrag als Anlage beigefügt wird.

Wurden die Bewerbungskosten bereits durch den Arbeitgeber, bei dem Sie sich beworben haben (oder andere Stellen) ganz oder teilweise erstattet, ist dies unbedingt im Antrag mit zu vermerken, damit es nicht zu einer Doppelerstattung kommt.

Am Ende werden die Angaben im Antrag mit der persönlichen Unterschrift auf Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigt.

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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11 Kommentare
Anett am 23.02.24 um 19:09 Uhr
Traurig finde ich,egal bei welchem Amt man ist,einem nicht gesagt wird,was und wo man alles beantragen kann. Das war vo 30 Jahren schon und jetzt akuell auch wieder. Traurig,für was zahl ich Steuern wenn die Damen u Herren dort,wenn sie nicht helfen sondern einen nur ausfragen und man sich bsi aufs Hemd nackig machen darf.Dachte es hätte sich in diesler langen Zeit was geändert,ne,Pustekuchen.
Mort am 28.03.22 um 19:50 Uhr
Habe nach 2 Jahren Krankheit mit nachfolgendem Mobbing gekündigt. Bis dahin habe ich seit meinem 16. Lebensjahr Vollzeit gearbeitet (über 45 Jahre!) und entsprechend Beiträge einbezahlt. Als Dank wurde mir von der Agentur für Arbeit nun ein fiktives Arbeitslosengeld zugeteilt, da ich in den letzten 2 Jahren weniger als 150 Tage Entgelt bezogen habe! Meine Beiträge vom Krankengeld wurden aber genommen! Krankheit wird also bestraft! Ich schäme mich für diesen Staat! Schade, dass ich nicht ein Leben lang schon auf Hartz IV gemacht habe!
Larry am 19.08.20 um 06:31 Uhr
Bekommt man die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch (wenn nicht vom Arbeitgeber erstattet) auch erstattet, wenn man noch gar kein Arbeitslosengeld 1 bekommt, sondern sich noch in der Kündigungsfrist vom alten Arbeitgeber befindet?
Michael am 06.06.20 um 14:28 Uhr
Wozu soll das Amt was erstatten, was nicht angefallen ist? Online. oder Mailbewerbungen kosten einem doch kein Geld oder will jetzt jemand auch noch den "Arbeitsaufwand" hierfür oder die Kosten in Höhe von 0,00000irgendwas Cent des DSL-Anschlusses anteilig für eine Mail erstattet haben? Und mal ehrlich, einen sonst privat genutzten Büchereiausweis bezahlt bekommen?? Dann will ich aber auch das Wasser für die Toilettenspülung erstattet bekommen, weil ich unterm Bewerbungsschreiben mal auf Toilette musste, um mich wieder konzentrieren zu können und um was Brauchbares als Bewerbung zu schreiben... Warum das Amt nicht gleich einen solchen Antrag dazuschickt? Ganz einfach, weil sonste JEDER gleich die Kohle möchte und wer sich erst einen Antrag raussuchen oder formulieren muß, dem ist es vielleicht zu viel "Arbeit" und das Amt spart, spatren will jeder, manche wollen aber auch schmarotzen... Aber wer mir sagen kann, wie man es anstellt, daß das Amt einem jede Woche einen Vermittlungsvorschlag zuschickt, daran wäre ich sehr interessiert, denn in mittlwerweile 6 Monaten habe ich ganze 4 Vorschläge bekommen, von denen einer bereits aufgrund der nicht vorhandenen Bewerbervoraussetzung als unzutreffend gestrichen werden konnte. Aber was die Bewerbungsgespräche betrifft: Man kann sich aber auch anstellen... Sobald man den Gesprächstermin fixiert hat, informiert man das Amt einfach per Email und deklariert diese Info gleich als Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten, natürlich mit den Angaben von Firma, Anschrift, Gesprächspartner, Berufsfeld und Position seiner Bewerbung, Fahrt mit Zug oder Pkw, somit Bahnkosten laut Onlineticket oder Fahrtkilometer laut Routenplaner (tatsächliche Kilometer wegen Umfahrungen o.ä. nennt man im Nachninein). Somit ist der Antrag offiziell VORHER gestellt! Zudem muß ein einladender Arbeitgeber die Fahrtkosten erstatten, so wie es auch auf dieser Seite genannt wurde. Natürlich spricht man das als Bewerber im Bewerbungsgespräch nicht aktiv an, um sich nicht gleich ins Aus zu schießen, deshalb auf jeden Fall IMMER einen solchen Antrag stellen, mit Vermerk unter Vorbehalt, für den Fall, daß der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet!
Neuhier am 05.03.20 um 15:19 Uhr
Bei mir hat das Arbeitsamt eine Erstattung der Bewerbungskosten abgelehnt, da ich nur E-Mail und Online Bewerbungen hatte. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, und gefragt, ob die Kosten für den Internet-Zugang (Bücherei-Ausweis) übernommen werden. Dies wurde höchstgerichtlich abgelehnt, da das A-Amt sparen muss und kein Sozialamt sei. Das finde ich echt komisch. Wenn ich wieder Arbeit habe, werde ich genügend Geld dorthin einbezahlen. Schade.
Carmen am 29.01.20 um 17:00 Uhr
Ich bekomme jede Woche einen Vermittlungsvorschlag per Post zugesendet, warum legen die nicht gleich den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten dazu? Ich habe jetzt kurzfristig einen Vorstellungstermin für morgen bekommen. Wie soll man da im voraus einen Antrag stellen?? Das Ganze ist doch echt ein Witz.
SHorn am 06.01.20 um 20:06 Uhr
Ist es richtig, dass ausschließlich Kosten für schriftliche & postalisch versandte Bewerbungen erstattungsfähig sind? Besten Dank im Voraus, S. Horn
Pawel am 05.04.19 um 15:16 Uhr
Bei mir identisch.Ich bin total enttäuscht
afrosamuraiy am 11.03.19 um 14:13 Uhr
"Bewerbungskosten werden nicht rückwirkend vom Arbeitsamt erstattet. Dies bedeutet, dass zunächst der Antrag auf die Erstattung der Bewerbungskosten gestellt wird, das Datum auf dem Antrag ist entscheidend." Das ist doch ein Witz oder? Ich habe jetzt wirklich das Pech gehabt, dass im Februar mein befristeter Vertrag nicht verlängert wurde. Ich habe gute Arbeit geleistet und das wurde mir auch so rückgemeldet. Von daher konnte ich nicht davon ausgehen, dass mein Vertrag nicht verlängert wird (zumal er davor schonmal verlängert wurde). Eine Kollegin kam zurück aus dem Mutterschutz und ich musste mich arbeitssuchend melden. Das war natürlich nicht in der 3-Monate-Frist. Ergebnis: Eine Woche AG1 gekürzt. Danke! Willkommen! Klar, wenn ich ein befristetes Arbeitsverhältnis habe, muss ich immer davon ausgehen, dass es nicht verlängert wird. Am besten am Tag der Unterschrift des Arbeitsvertrages direkt bei der BA persönlich vorsprechen! Wird gemacht, merk ich mir. Ich habe mich daraufhin direkt auf die Suche nach neuen Stellen gemacht (Eigeninitiative) und wurde auch nach nur wenigen Tagen fündig. Leider zieht sich der Prozess schon sehr lange hin (Stichwort "erweitertes Führungszeugnis"). Nun wollte ich meine Bewerbungskosten wenigstens einreichen, sodass ich den Ausfall der einen "Strafwoche" wenigstens ein wenig mindere. Nene, du musst einen Antrag stellen, dass du zum Bewerbungsgespräch fährst. Ich mache der Argentur so wenig Arbeit wie möglich und mir wurde bei nichts geholfen. Ich sehe null Entgegenkommen, kein Versuch, dem Menschen in dieser schwierigen Situation zu helfen, in jeder Hinsicht nur der Versuch Kosten zu sparen und bei jedem kleinen Formfehler die Menschen abzustrafen. Ich hoffe, ich komme nie wieder in die Situation, mich mit dieser Institution rumärgern zu müssen.
Tom am 27.02.19 um 11:47 Uhr
Hier geht es um AGI, Alicia. Bei AGII wird es aber etwas ähnliches geben.
Alicia am 05.02.19 um 20:13 Uhr
Gelten die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch für Arbeitslosengeld I und Hartz IV?

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