Istentgelt - Kurzarbeitergeld

Anders als im Falle des Sollentgeltes bezieht sich der Begriff Istentgelt nicht auf die Leistungen, die dem Arbeitnehmer vertraglich zustehen. Hier geht es um das Entgelt, dass unterm Strich tatsächlich als Bruttoeinkommen erzielt wurde. Dabei werden auch Einkünfte durch Mehrarbeit am Arbeitsplatz einbezogen, um das Istentgelt exakt zu ermitteln.

Dies heißt nichts anderes, als dass Arbeitnehmern beim Istentgelt auch die Vergütungen für etwaige Überstunden angerechnet werden.Wie beim Sollentgelt, das ebenfalls zur Bestimmung des Kurzarbeitergeldes vonnöten ist, werden auch beim Istentgelt einmalige Zahlungen außer Acht gelassen. Die genaue Ermittlung dieses Entgeltes erfolgt auf Grundlage der so genannten Kumulation 70, die sowohl für den Bereich des so genannten Winterausfallgeldes als auch für das Kurzarbeitergeld in Deutschland als Verschlüsselung gilt.

Monatslohn und Stundenlohn

Wie beim Sollentgelt wird nach solchen Arbeitnehmern unterschieden, die ein monatliches Einkommen erhalten, und solchen, die vom Arbeitgeber mittels Stundenlohn entlohnt werden. Bei monatlicher Entlohnung werden beim Istentgelt die unterschiedlichen Lohn- und Gehaltsformen berücksichtigt. Hinzu kommen die bekannten Leistungen wie etwa vermögenswirksame Leistungen, die in vielen Bereichen längst an der Tagesordnung sind.

Für Arbeitnehmer, die stundenweise entlohnt werden, werden zur Istentgelt Berechnung entsprechend ebenfalls die Sonderleistungen wie vermögenswirksame Leistungen ermittelt. Zusätzlich zu den als Zeitlohnarten bezeichneten Einkommen. Hat ein Arbeitnehmer im jeweiligen Zeitraum weiterhin Mehrarbeit geleistet als vertraglich vorgesehen, wird diese auf das Istentgelt angerechnet. Bestimmte Einmalleistungen, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, fallen aus der Berechnung heraus.

Istentgelt bei saisonalem Kurzarbeitergeld

Gilt es das Istentgelt für den Fall eines Anspruchs auf Saison-Kurzarbeitergeld zu berechnen, wie es vor allem im Hoch- und Tiefbau in den Wintermonaten häufig vorkommt, sind alle Formen von beitragspflichtigen Arbeitsentgelten zu inkludieren. Neben den normalen Arbeitsentgelt gehört dazu einerseits Einkommen aus Mehrarbeit. Außerdem sieht der Gesetzgeber in diesem Bereich eine Aufstockung des Istentgelts um einige Punkte vor. So müssen neben Krankengeld (und anderen Entgeltersatzleistungen) auch die so genannten oder Phasen eines unbezahlten Urlaubs als Beiträge angerechnet werden auf den Betrag für das Istentgelt. Existiert ein Nebenverdienst, ist auch dieser zu addieren.

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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