Bildungsgutschein - Umschulung und Weiterbildung

Seit dem 01.01.2003 erfolgt die finanzielle Förderung in der beruflichen Weiterbildung über den Bildungsgutschein. Er stellt die schriftliche Zusage der Arbeitsagentur dar, die Kosten der Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildung zu tragen.

Bedingung für die Kostenübernahme ist dabei, dass die beabsichtigte Weiterbildung für die berufliche Weiterbildungsförderung zugelassen ist (§ 85 SGB III).

Der Bildungsgutschein war anfänglich den Beziehern von Arbeitslosengeld I vorbehalten. Er kann seit dem 01.01.2005 aber auch für Hartz IV-Empfänger ausgestellt werden.

Anspruch auf Bildungsgutschein

Mit Inkrafttreten des Konjunkturpakets II (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität vom 02.03.2009) hat der Gesetzgeber den Kreis der Förderungsberechtigten erneut erweitert und auf bestimmte beschäftigte Arbeitnehmer ausgedehnt.

Die Förderung können nunmehr auch qualifizierte Arbeitnehmer unabhängig vom Lebensalter und der Betriebsgröße in Anspruch nehmen, wenn

  • der Erwerb ihres Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zurückliegt
  • sie in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben

Ebenfalls förderungsberechtigt sind wieder eingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit, wenn sie

  • bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren
  • ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im selben Zeitarbeitsunternehmen beenden

Papierkram
  © Aymanjed@pixabay.com

Bildungsgutschein vom Arbeitsamt

Bei Interesse an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, die über den Bildungsgutschein finanziert werden soll, ist zunächst der zuständige Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur zu kontaktieren. Zählt der Interessent zum Kreis der Bezugsberechtigten, wird im persönlichen Beratungsgespräch abgeklärt, ob die individuellen Förderungsvoraussetzungen vorliegen und eine konkrete Weiterbildungsmaßnahme und ihre Finanzierung infrage kommen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Arbeitsagentur schließlich über den Antrag.

ALG II-Bezieher müssen dagegen im Regelfall das Beratungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der ARGE an ihrem Wohnort suchen.

Achtung: Begrenzte Gültigkeit des Bildungsgutscheins!

Nach Erteilung des Bildungsgutscheins besitzt dieser eine begrenzte Gültigkeit. Diese liegt bei maximal drei Monaten. Damit der Anspruch nicht verfällt, sollte der Bildungsgutschein innerhalb dieses Zeitraums eingelöst werden. Andernfalls werden die Weiterbildungskosten nicht übernommen. Es empfiehlt sich also, sich rechtzeitig über zugelassene Bildungsträger in der Region zu informieren.

Beantragung bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis

Den Bildungsgutschein erhält nicht jeder. Nur dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, kann diese Weiterbildungsförderung bewilligt werden. Arbeitnehmer müssen für eine Bewilligung nachweisen, dass eines der folgenden Szenarien vorliegt:

  • der Antragsteller ist von Arbeitslosigkeit bedroht
  • die Fortbildung wird zur Sicherung des Arbeitsplatzes benötigt
  • ein bisher fehlender Berufsabschluss soll nachgeholt werden

Insbesondere bei berufstätigen Antragstellern kann eine gründliche Vorbereitung einen großen Einfluss auf die Entscheidung des Sachbearbeiters haben. Ein guter Tipp ist es, vor dem Beratungsgespräch selbsttätig Weiterbildungsträger und -angebote zu recherchieren, welche für einen infrage kommen. Wird der Sachbearbeiter mit konkreten Plänen konfrontiert, wird es für ihn schwer, eine Absage zu begründen.

Bei einer drohenden Arbeitslosigkeit ist es ratsam, rechtzeitig das Beratungsgespräch bei der Bundesagentur für Arbeit zu suchen. So können auch alle anderen notwendigen rechtlichen Schritte geklärt werden.

Wie sieht der Bildungsgutschein aus?

Auf dem Bildungsgutschein werden folgende Informationen vermerkt:

  • Ziel der Weiterbildung
  • Dauer der Weiterbildung
  • regionaler Geltungsbereich
  • zu erstattende Kosten
  • Gültigkeitsdauer

In der Regel kann der Bildungsgutschein nur für zugelassene bzw. zertifizierte Maßnahmen und bei solchen Trägern eingelöst werden. Ob ein Bildungsträger dieses Kriterium erfüllt, lässt sich an der Zulassung "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)" erkennen.

Was wird gefördert?

Der Bildungsgutschein berechtigt nicht nur zu einer Erstattung der Weiterbildungskosten von 100 %. Auch Fahrtkosten, die Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie die Kosten für die Betreuung von Kindern können erstattet werden. Hierfür müssen allerdings gesonderte Anträge gestellt werden. Darüber hinaus kann je nach individuellen Voraussetzungen auch Unterhaltsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gezahlt werden.

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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1 Kommentar
LaBella am 09.12.19 um 18:14 Uhr
Hallo, ich habe mal eine Frage. Mache gerade eine Umschulung von 3 Jahren und habe in dieser Zeit mehrere Betriebspraktika. Jetzt habe ich erfahren, dass ich nur Fahrtkosten während der Unterrichtszeiten bekomme aber nicht während der Praktikazeiten!!!! Ist das überhaupt richtig? Finanziert wird die Umschulung von der Agentur für Arbeit. Danke im Voraus.

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