Bildungsgutschein: Umschulung und berufliche Weiterbildung

Hinweis: Dieser Artikel wurde 2026 redaktionell überarbeitet und auf aktuelle Begriffe, Gesetzesverweise und Verständlichkeit geprüft.
Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung übernehmen. Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage, dass bestimmte Weiterbildungskosten übernommen werden, wenn die festgelegten Voraussetzungen eingehalten werden.

Ein Bildungsgutschein kommt vor allem in Betracht, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Wichtig ist: Bildungsträger und Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein. Außerdem ist der Bildungsgutschein zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel ausgerichtet.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eine Förderzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er bestätigt, dass die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernommen werden können, wenn die Maßnahme den Vorgaben des Gutscheins entspricht.

Auf dem Bildungsgutschein steht unter anderem, welches Bildungsziel gefördert wird, wie lange die Maßnahme dauern darf, in welchem regionalen Bereich der Gutschein gilt und bis wann er eingelöst werden muss.

Der Bildungsgutschein wird nicht für jede beliebige Weiterbildung ausgestellt. Die Förderung muss notwendig sein und zu einer besseren beruflichen Eingliederung beitragen.

Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?

Ein Bildungsgutschein kann für verschiedene Personengruppen in Betracht kommen. Dazu gehören insbesondere Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschäftigte.

Typische Fälle sind:

  • Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I,
  • Bürgergeld-Beziehende beim Jobcenter,
  • Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht,
  • Personen ohne Berufsabschluss,
  • Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch Strukturwandel oder neue Anforderungen verändert,
  • Beschäftigte, die einen Berufsabschluss nachholen möchten.

Ob im Einzelfall gefördert wird, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Beratung und Prüfung der Voraussetzungen.

Anspruch auf Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein ist nicht automatisch garantiert, nur weil jemand arbeitslos ist oder sich weiterbilden möchte. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist in vielen Fällen eine Ermessensleistung.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft insbesondere:

  • ob die Weiterbildung notwendig ist,
  • ob sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert,
  • ob ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden soll,
  • ob die Maßnahme zum beruflichen Ziel passt,
  • ob Träger und Maßnahme zugelassen sind,
  • ob die Person für die Weiterbildung geeignet ist,
  • ob es realistische Beschäftigungschancen nach Abschluss gibt.

In bestimmten Konstellationen, etwa beim Nachholen eines Berufsabschlusses, kann die Förderung besonders wichtig sein. Trotzdem sollte das Beratungsgespräch gut vorbereitet werden.

Bildungsgutschein bei Arbeitslosengeld I

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann einen Bildungsgutschein erhalten, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder die berufliche Eingliederung deutlich zu verbessern.

Die Förderung ist besonders relevant, wenn bisherige Qualifikationen am Arbeitsmarkt nicht mehr ausreichen, ein Berufsabschluss fehlt oder eine Umschulung die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung verbessert.

Während einer geförderten Weiterbildung kann Arbeitslosengeld I weitergezahlt werden. Für die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes gelten bei beruflicher Weiterbildung besondere Regeln.

Bildungsgutschein beim Bürgergeld

Auch Bürgergeld-Beziehende können eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung gefördert bekommen. Zuständig ist dann in der Regel das Jobcenter.

Der frühere Begriff Hartz IV ist rechtlich überholt. Gemeint ist heute Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung nach dem SGB II. Weitere Informationen zum Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld stehen im Artikel Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.

Auch beim Jobcenter gilt: Die Weiterbildung muss zur beruflichen Eingliederung passen und vorher bewilligt werden.

Bildungsgutschein für Beschäftigte

Eine Weiterbildung kann auch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses gefördert werden. Das betrifft vor allem Fälle, in denen sich berufliche Anforderungen verändern oder ein Berufsabschluss nachgeholt werden soll.

Die Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt in der Regel in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Je nach Betriebsgröße, Art der Weiterbildung und persönlichen Voraussetzungen können Weiterbildungskosten und gegebenenfalls Arbeitsentgeltzuschüsse gefördert werden.

Beschäftigte sollten daher nicht einfach selbst eine Maßnahme buchen, sondern frühzeitig mit Arbeitgeber und Agentur für Arbeit klären, ob und in welcher Form eine Förderung möglich ist.

Beratung vor dem Antrag

Wer sich für eine Weiterbildung oder Umschulung interessiert, sollte zunächst einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter vereinbaren.

Im Gespräch wird geklärt:

  • welches berufliche Ziel erreicht werden soll,
  • ob die Weiterbildung notwendig ist,
  • welche Maßnahme geeignet ist,
  • ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen,
  • welche Kosten übernommen werden können,
  • welche Unterlagen benötigt werden.

Es ist sinnvoll, vor dem Gespräch bereits passende Weiterbildungen, Umschulungen und Bildungsträger zu recherchieren. Dadurch kann konkreter besprochen werden, ob das Bildungsziel realistisch und förderfähig ist.

Bildungsgutschein beantragen

Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt und bewilligt werden. Wer eine Maßnahme ohne vorherige Zusage beginnt, riskiert, die Kosten selbst tragen zu müssen.

Der Antrag erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Je nach Situation kann die Antragstellung persönlich, schriftlich oder online vorbereitet werden.

Bei Interesse an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, die über den Bildungsgutschein finanziert werden soll, sollte also zuerst die zuständige Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft kontaktiert werden.

Gültigkeit des Bildungsgutscheins

Ein Bildungsgutschein ist nur begrenzt gültig. In der Regel muss innerhalb der Gültigkeitsdauer eine passende zugelassene Maßnahme gefunden und der Gutschein eingelöst werden.

Häufig beträgt die Gültigkeit bis zu drei Monate. Die genaue Frist steht auf dem Bildungsgutschein. Wird der Gutschein nicht rechtzeitig eingelöst, kann die Förderzusage verfallen.

Deshalb sollte man nach Erhalt des Bildungsgutscheins zügig einen geeigneten Bildungsträger suchen und die Unterlagen vollständig bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einreichen.

Was steht auf dem Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein enthält die wichtigsten Vorgaben für die geförderte Weiterbildung.

Typische Angaben sind:

  • Bildungsziel,
  • Dauer der Weiterbildung,
  • regionaler Geltungsbereich,
  • Gültigkeitsdauer,
  • zulässige Unterrichtsform,
  • möglicher Maßnahmebeginn,
  • zu übernehmende Kosten,
  • Hinweise zur Einlösung beim Bildungsträger.

Der Bildungsträger prüft anschließend, ob die gewünschte Maßnahme zu den Vorgaben des Bildungsgutscheins passt.

Zugelassene Bildungsträger und Maßnahmen

Der Bildungsgutschein kann nur bei zugelassenen Bildungsträgern und für zugelassene Maßnahmen eingelöst werden. Maßgeblich ist heute die Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV.

Die früher häufig genannte AZWV ist veraltet. Für aktuelle Förderungen sollte auf eine gültige AZAV-Zulassung von Träger und Maßnahme geachtet werden.

Ob eine Maßnahme zugelassen ist, lässt sich beim Bildungsträger, in den Angeboten der Agentur für Arbeit oder direkt im Beratungsgespräch prüfen.

Papierkram
  © Aymanjed@pixabay.com

Welche Kosten werden übernommen?

Mit einem Bildungsgutschein können die notwendigen Kosten der beruflichen Weiterbildung übernommen werden. Dazu gehören in erster Linie die Lehrgangskosten.

Je nach Fall können außerdem weitere Kosten übernommen werden, zum Beispiel:

  • Fahrtkosten,
  • Kosten für auswärtige Unterbringung,
  • Verpflegungskosten bei auswärtiger Unterbringung,
  • Kinderbetreuungskosten,
  • Prüfungsgebühren,
  • Kosten für notwendige Eignungsfeststellungen,
  • notwendige Arbeitsmittel oder Lernmittel, soweit förderfähig.

Welche Kosten konkret übernommen werden, ergibt sich aus dem Bildungsgutschein und den ergänzenden Bewilligungen. Manche Kosten müssen gesondert beantragt oder nachgewiesen werden.

Fahrtkosten, Unterkunft und Kinderbetreuung

Fahrtkosten können übernommen werden, wenn sie durch die Teilnahme an der geförderten Weiterbildung entstehen. Das kann zum Beispiel die Fahrt zum Unterrichtsort oder zu Prüfungen betreffen.

Ist tägliches Pendeln nicht zumutbar oder die Maßnahme weiter entfernt, können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung berücksichtigt werden.

Auch Kinderbetreuungskosten können übernommen werden, wenn sie wegen der Teilnahme an der Weiterbildung entstehen. Hierfür sind in der Regel gesonderte Angaben und Nachweise erforderlich.

Arbeitslosengeld während Weiterbildung

Wer Arbeitslosengeld I bezieht und an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilnimmt, kann während der Maßnahme weiterhin Arbeitslosengeld erhalten.

Dabei gelten besondere Regeln für die Anspruchsdauer. Während einer geförderten Weiterbildung wird die verbleibende Anspruchsdauer nicht in jedem Fall Tag für Tag verbraucht. Für Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gibt es eine günstigere Minderung der Anspruchsdauer.

Wer Bürgergeld bezieht, erhält während einer geförderten Weiterbildung grundsätzlich weiter Bürgergeld, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Weiterbildungsgeld

Bei abschlussorientierten Weiterbildungen kann zusätzlich Weiterbildungsgeld gezahlt werden. Dazu gehören zum Beispiel Umschulungen, Teilqualifizierungen oder Vorbereitungen auf eine Externenprüfung, wenn sie zu einem Berufsabschluss führen.

Das Weiterbildungsgeld beträgt aktuell 150 Euro monatlich. Es wird zusätzlich zur eigentlichen Leistung gezahlt und soll die Teilnahme an einer längeren, abschlussorientierten Weiterbildung erleichtern.

Ob Weiterbildungsgeld im Einzelfall gezahlt wird, hängt von Art und Ziel der Maßnahme ab.

Weiterbildungsprämie

Bei bestimmten abschlussorientierten Weiterbildungen kann außerdem eine Weiterbildungsprämie gezahlt werden.

Die Prämie beträgt:

  • 1.000 Euro für das Bestehen einer vorgesehenen Zwischenprüfung,
  • 1.500 Euro für das Bestehen der Abschlussprüfung.

Die Prämie kommt vor allem bei Umschulungen oder vergleichbaren Weiterbildungen mit geregelter Prüfung in Betracht. Der erfolgreiche Prüfungsnachweis muss vorgelegt werden.

Umschulung mit Bildungsgutschein

Eine Umschulung kann mit Bildungsgutschein gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um einen Berufsabschluss zu erwerben und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern.

Das betrifft zum Beispiel Personen, die keinen verwertbaren Berufsabschluss haben, deren erlernter Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder deren bisherige Qualifikation am Arbeitsmarkt nicht mehr ausreicht.

Umschulungen dauern häufig deutlich länger als kurze Weiterbildungen. Deshalb sollten Finanzplanung, Lebensunterhalt, Kinderbetreuung, Fahrtkosten und mögliche Prüfungsprämien vor Beginn genau besprochen werden.

Maßnahme suchen und Gutschein einlösen

Nach Ausstellung des Bildungsgutscheins muss eine passende zugelassene Maßnahme gefunden werden. Dabei muss die Maßnahme zu den Vorgaben des Bildungsgutscheins passen.

Wichtig ist insbesondere:

  • Das Bildungsziel muss übereinstimmen.
  • Der Träger muss zugelassen sein.
  • Die Maßnahme muss zugelassen sein.
  • Beginn und Dauer müssen zum Gutschein passen.
  • Der regionale Geltungsbereich muss eingehalten werden.
  • Die Unterlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Der Bildungsträger füllt in der Regel einen Teil der Unterlagen aus und bestätigt, dass Maßnahme und Träger zugelassen sind.

Vorbereitung auf das Beratungsgespräch

Eine gute Vorbereitung kann die Chancen auf eine Förderung verbessern.

Sinnvoll ist es, vor dem Termin folgende Punkte zusammenzustellen:

  • beruflicher Lebenslauf,
  • bisherige Qualifikationen,
  • Nachweise über Bewerbungen und Absagen,
  • Begründung, warum die bisherige Qualifikation nicht ausreicht,
  • konkretes Bildungsziel,
  • passende Weiterbildungsangebote,
  • Arbeitsmarktchancen nach der Weiterbildung,
  • Informationen zu Träger, Dauer und Kosten,
  • eigene Motivation und zeitliche Verfügbarkeit.

Bei einer drohenden Arbeitslosigkeit ist es ratsam, das Beratungsgespräch frühzeitig zu suchen. So können auch Meldefristen, Anspruch auf Arbeitslosengeld I und mögliche Förderungen rechtzeitig geklärt werden.

Typische Ablehnungsgründe

Ein Bildungsgutschein kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Maßnahme nicht geeignet erscheint.

Typische Gründe können sein:

  • Die Weiterbildung ist nicht notwendig.
  • Das Bildungsziel passt nicht zum Arbeitsmarkt.
  • Es gibt bessere Vermittlungschancen ohne Weiterbildung.
  • Die Maßnahme oder der Träger ist nicht zugelassen.
  • Die persönliche Eignung fehlt.
  • Die Weiterbildung ist zu teuer oder unverhältnismäßig.
  • Die Maßnahme entspricht nicht den Vorgaben des Gutscheins.

Wird ein Antrag abgelehnt, sollte die Begründung genau geprüft werden. In manchen Fällen kann ein anderer Kurs, ein anderes Bildungsziel oder eine bessere Begründung helfen.

Fazit zum Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein kann eine wichtige Chance sein, um mit einer Weiterbildung oder Umschulung wieder bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen.

Entscheidend sind ein passendes Bildungsziel, eine vorherige Beratung, die Notwendigkeit der Weiterbildung und die Zulassung von Träger und Maßnahme. Der Gutschein sollte erst nach Bewilligung eingelöst werden und ist nur innerhalb seiner Gültigkeit nutzbar.

Neben den Lehrgangskosten können auch Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen können zusätzlich Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien in Betracht kommen.

Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite veröffentlichten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder sozialrechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Bitte wenden Sie sich bei verbindlichen Fragen an die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, eine Beratungsstelle, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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