Kurzarbeitergeld - Berechnung, Höhe und Erläuterungen

Mitte Mai des Jahres 2009 hat das Bundeskabinett für das so genannte Kurzarbeitergeld eine Regelung umgesetzt, nach der die Bezugsdauer nun auf insgesamt 24 Monate ausgeweitet wird. Doch was versteht man per Definition eigentlich unter dem Begriff Kurzarbeitergeld?
In Unternehmen kann es aus mehrerlei Gründen dazu kommen, dass das Arbeitspensum sinkt. In solchen Fällen können die betreffenden Betriebe und Firmen auf Basis des Sozialgesetzbuchs III (SGB III) einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen, um die Mitarbeiter/-innen finanziell wenigstens weitgehend abzusichern. Diese staatlichen Leistungen für Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die sozialrechtlich in den Sektor der Arbeitslosenversicherung fallen, werden gemeinhin als Kurzarbeitergeld bezeichnet.

Kurzarbeitergeld Berechnung

Um die Höhe für Kurzarbeitergeld berechnen zu können, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Wesentliche Aspekte sind einerseits das so genannte Sollentgelt sowie das Istentgelt. Unter Sollentgelt beim Kurzarbeitergeld wird das Bruttogehalt als Basisgehalt verstanden, bei dem weder etwaige Zuschläge für Überstunden und Mehrarbeit noch einmalige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld enthalten sind. Liegt dieser Betrag in der Kurzarbeitsphase bereits über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (ab 01.01.2012 Ost: 4.800€ und West: 5.500€), entsteht beim Arbeitnehmer kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

In Sonderfällen wie beispielsweise Akkord-Arbeitern erfolgt die Berechnung des Sollentgelts auf Basis des Durchschnitts der vergangenen Monate vor Beginn der Kurzarbeitsphase.

Beim Istentgelt bleiben die üblichen Einmalzahlungen ebenfalls außen vor, jedoch schließt es beim Lohn Mehrarbeit und daraus resultierende Zuschläge mit ein. In der Kalkulation werden die geleisteten Stunden mit dem vorliegenden Stundenlohn multipliziert. Hinzu kommen mögliche zusätzliche Anteile wie die Vermögenswirksamen Leistungen, die in vielen Unternehmen inzwischen üblich sind als Altersvorsorge für Mitarbeiter. Durch den Einsatz der Formel „Leistungssatz Sollentgelt geteilt durch Leistungssatz Istentgelt“ berechnet sich das zu zahlende Kurzarbeitergeld, das vom Arbeitnehmer an die Mitarbeiter entrichtet wird.

Lohnsteuerklasse und Kinderfreibetrag beim Kurzarbeitergeld

Auch die Lohnsteuerklasse spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld. Nachzulesen ist diese auf der letzten Lohnsteuerkarte. Des Weiteren wirkt sich ein vorhandener Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 auf den zu ermittelnden Leistungssatz fürs Kurzarbeitergeld aus (ebenfalls der Lohnsteuerkarte zu entnehmen).

Folgende Leistungssätze sind für das Kurzarbeitergeld zu Grunde zu legen:

  • Leistungssatz 1: 67% (mit Kinderfreibetrag)
  • Leistungssatz 2: 60% (ohne Kinderfreibetrag)

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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4 Kommentare
Ki55m am 05.06.20 um 10:14 Uhr
Hallo, ich arbeite 20 Stunden die Woche und beziehe ein festes Gehalt, was also unabhängig von der monatlichen Stundenleistung ist. Ich beziehe auch ein 13. Monatsgehalt. Im einem Kurzarbeitsmonat habe ich von 93,5 Gesamtstunden 20 Stunden gearbeitet und 73,5 Stunden waren Kurzarbeitsstunden. Zur Berechnung meines Ist-Gehaltes während der Kurzarbeit wird vom AG folgende Formel verwendet: Kürzungsformel Stunden= Gehalt-(Gehalt/wöchentl. Arbeitszeit x 13/3)*Kurzarbeitsstunden. Diese Differenz wird dann als Ist-Gehalt für die gearbeiten Stunden eingesetzt. Frage: ist diese Formel zur Berechnung korrekt?
Hans Michel am 19.05.20 um 10:41 Uhr
Ergänzung zur vorherigen Frage: Die Kurzarbeit beträgt 0%, also keine Tätigkeit während der Kurzarbeit.
Hans Michel am 19.05.20 um 10:38 Uhr
Hallo, ich arbeite Vollzeit 40 Stunden/Woche, das Gehalt wird nicht auf Stundenbasis berechnet, sondern ist ein Fixgehalt. Also unabhängig der tatsächlichen monatlichen Stunden, ist das Gehalt immer in gleicher Höhe. Für das Unternehmen und die Mitarbeiter gilt kein Tarifvertrag. Die Gehaltsabrechnung erfolgt über ein externes Steuerbüro, selbiges nutzt datev zur Gehaltsabrechnung. Zur Berechnung des Kug wird hier nun der Wochenfaktor 4,333 herangezogen. Daraus ergibt sich eine monatliche Stundenzahl von 173,33 Stunden. Durch diese Berechnung liegt das Kug unterhalb von 60% des letzten vollen Nettogehalts. Ist diese Berechnung zulässig?
Fiona am 06.05.20 um 20:43 Uhr
Hallo Ich habe eine Frage: ich arbeite im Stundenlohn, im Monat ca.45h,jetzt habe ich Kurzarbeit April Lohn bekommen, gerechnet wurde Januar 40h, Februar 40h, März 23h,das wurde durchschnitt gerechnet durch 3. im April 100% 37h wurden meine gearbeiteten 17h100% ausbezahlt + die 24h 80%. 1. wird nicht der duchschnitt von 3 100% Löhnen gerechnet? danke im vorraus für die Antwort Fiona

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