Förderungen für berufliche Weiterbildungen
Hinweis: Dieser Artikel wurde 2026 redaktionell überarbeitet und auf aktuelle Begriffe, Gesetzesverweise und Verständlichkeit geprüft.
- Welche Weiterbildungsförderungen gibt es?
- Für wen kommen Weiterbildungsförderungen in Betracht?
- Bildungsgutschein
- Was übernimmt der Bildungsgutschein?
- Bildungsgutschein beantragen und einlösen
- AVGS: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- AVGS für private Arbeitsvermittlung
- Förderung beschäftigter Arbeitnehmer
- Qualifizierungschancengesetz
- Qualifizierungsgeld
- Aufstiegs-BAföG
- Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein?
- Bildungsprämie: früher wichtig, heute beendet
- Förderprogramme der Bundesländer
- Bildungsscheck NRW und regionale Zuschüsse
- Förderung für Selbstständige
- Förderung für Existenzgründer
- Förderung durch Arbeitgeber
- Weiterbildungsstipendium und Begabtenförderung
- Bildungsurlaub und Bildungszeit
- Steuern: Weiterbildungskosten selbst tragen
- Welche Förderung passt zu welcher Situation?
- Externe Übersichten zur Weiterbildungsförderung
- Wichtig: Antrag vor Beginn stellen
- Fazit zu Förderungen für berufliche Weiterbildungen
Welche Weiterbildungsförderungen gibt es?
Die wichtigsten Förderungen für berufliche Weiterbildung lassen sich grob in mehrere Gruppen einteilen. Dazu gehören:- Bildungsgutschein für Arbeitslose, Arbeitsuchende und bestimmte Beschäftigte,
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Coaching, Aktivierung und Vermittlung,
- Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter,
- Qualifizierungsgeld bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf,
- Aufstiegs-BAföG für höhere berufliche Fortbildungen,
- regionale Förderprogramme der Bundesländer,
- Weiterbildungsstipendien und Begabtenförderung,
- Förderung durch Arbeitgeber,
- steuerliche Berücksichtigung selbst getragener Weiterbildungskosten.
Für wen kommen Weiterbildungsförderungen in Betracht?
Weiterbildungsförderungen richten sich nicht nur an Arbeitslose. Auch Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können je nach Programm gefördert werden. Mögliche Zielgruppen sind zum Beispiel:- Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I,
- Bürgergeld-Beziehende,
- Arbeitsuchende ohne Leistungsbezug,
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Beschäftigte in Unternehmen,
- geringqualifizierte Beschäftigte,
- Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch Digitalisierung oder Strukturwandel verändert,
- Berufsrückkehrende nach Familien- oder Pflegezeit,
- junge Fachkräfte nach der Ausbildung,
- Selbstständige,
- angehende Existenzgründer,
- Arbeitgeber, die Beschäftigte qualifizieren möchten.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist eine der bekanntesten Förderungen für berufliche Weiterbildung. Mit ihm kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zusichern, dass die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung übernommen werden. Ein Bildungsgutschein kommt vor allem in Betracht, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Gefördert werden können insbesondere:- berufliche Weiterbildungen,
- Umschulungen,
- abschlussorientierte Qualifizierungen,
- Vorbereitung auf eine Externenprüfung,
- Weiterbildungen zur Anpassung an neue berufliche Anforderungen.
Was übernimmt der Bildungsgutschein?
Mit einem Bildungsgutschein können nicht nur Lehrgangskosten übernommen werden. Je nach Fall können auch weitere Kosten gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel:- Lehrgangskosten,
- Prüfungsgebühren,
- notwendige Lernmittel,
- Fahrtkosten,
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
- Kinderbetreuungskosten.
Bildungsgutschein beantragen und einlösen
Der Bildungsgutschein muss grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Wer eine Maßnahme schon begonnen hat, bevor die Förderung bewilligt wurde, riskiert, die Kosten selbst tragen zu müssen. Der Ablauf ist meist:- Beratung bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter vereinbaren.
- Weiterbildungsbedarf und Bildungsziel klären.
- Passende zugelassene Maßnahme suchen.
- Bildungsgutschein erhalten.
- Gutschein beim zugelassenen Bildungsträger einlösen.
- Unterlagen vor Beginn der Maßnahme einreichen.
- Bewilligung beziehungsweise Bestätigung abwarten.
AVGS: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist eine weitere Fördermöglichkeit der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er dient vor allem der Aktivierung, beruflichen Eingliederung und Vermittlung. Mit einem AVGS können zum Beispiel gefördert werden:- Bewerbungscoaching,
- berufliche Orientierung,
- Feststellung von Kenntnissen und Fähigkeiten,
- Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Heranführung an den Arbeitsmarkt,
- Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit,
- private Arbeitsvermittlung,
- Maßnahmen bei einem Arbeitgeber.
AVGS für private Arbeitsvermittlung
Eine besondere Variante ist der AVGS für private Arbeitsvermittlung. Dabei kann eine zertifizierte private Arbeitsvermittlung eingeschaltet werden, um eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Die Vergütung der privaten Arbeitsvermittlung wird bei erfolgreicher Vermittlung in der Regel nicht von der arbeitsuchenden Person bezahlt, sondern über den Gutschein abgerechnet. Wichtig ist, dass die vermittelte Beschäftigung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere versicherungspflichtig ist und auf eine ausreichende Dauer angelegt ist.Förderung beschäftigter Arbeitnehmer
Auch Beschäftigte können bei beruflicher Weiterbildung unterstützt werden. Die Förderung läuft häufig über die Agentur für Arbeit und richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte. Gefördert werden können Weiterbildungskosten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Voraussetzungen können zum Beispiel sein:- Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
- Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, die über kurzfristige rein arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen.
- Der Bildungsträger ist für die Förderung zugelassen.
- Die Weiterbildung passt zum Qualifizierungsbedarf des Unternehmens und der Beschäftigten.
- Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
Qualifizierungschancengesetz
Der Begriff Qualifizierungschancengesetz wird weiterhin häufig verwendet. Gemeint sind Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung Beschäftigter, insbesondere wenn sich berufliche Anforderungen verändern. Anders als früher oft dargestellt, geht es nicht nur um ältere oder geringqualifizierte Beschäftigte. Auch andere Beschäftigte können gefördert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die konkrete Förderhöhe hängt unter anderem von Betriebsgröße, Art der Weiterbildung, Personengruppe und Fördervoraussetzungen ab. Arbeitgeber sollten die Förderung vor Beginn der Weiterbildung mit der Agentur für Arbeit klären. Der ältere externe Überblick bei impulse zum Qualifizierungschancengesetz kann als Hintergrund dienen. Für Anträge sind jedoch die aktuellen Vorgaben der Agentur für Arbeit maßgeblich.Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld ist ein neueres Instrument für Betriebe, die vom Strukturwandel betroffen sind. Es soll helfen, Beschäftigte im Unternehmen zu halten und für veränderte Anforderungen zu qualifizieren. Es kommt vor allem in Betracht, wenn ein erheblicher Teil der Belegschaft Qualifizierungsbedarf hat und die Weiterbildung notwendig ist, um Beschäftigung zu sichern. Das Qualifizierungsgeld ist keine allgemeine Weiterbildungspauschale für jede beliebige Schulung. Arbeitgeber müssen die Voraussetzungen vor Beginn prüfen und den Antrag rechtzeitig stellen.Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es richtet sich vor allem an Menschen, die einen höheren Fortbildungsabschluss anstreben. Gefördert werden zum Beispiel Fortbildungen zu Abschlüssen wie:- Meisterin oder Meister,
- Technikerin oder Techniker,
- Fachwirtin oder Fachwirt,
- Betriebswirtin oder Betriebswirt,
- Erzieherin oder Erzieher,
- vergleichbare Fortbildungsabschlüsse.
Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein?
Aufstiegs-BAföG und Bildungsgutschein verfolgen unterschiedliche Ziele. Der Bildungsgutschein dient vor allem dazu, Arbeitslosigkeit zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Das Aufstiegs-BAföG fördert dagegen berufliche Aufstiegsfortbildungen auf einer höheren Qualifikationsebene. Es geht also nicht nur um Wiedereingliederung, sondern um beruflichen Aufstieg. Wer arbeitslos ist und eine Weiterbildung plant, sollte deshalb prüfen lassen, ob der Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG oder eine andere Förderung besser passt.Bildungsprämie: früher wichtig, heute beendet
Die Bildungsprämie war früher ein bekanntes Bundesprogramm für Erwerbstätige mit geringem Einkommen. Dabei konnten berufliche Weiterbildungen anteilig gefördert werden. Dieses Programm ist jedoch beendet. Der letzte Prämiengutschein wurde Ende 2021 ausgegeben; alte Gutscheine konnten nur noch befristet eingelöst werden. Wer heute nach „Bildungsprämie“ sucht, findet im Internet noch viele alte Ratgeber. Für aktuelle Weiterbildungen sollte aber nicht mehr mit der Bildungsprämie geplant werden. Stattdessen kommen je nach Situation andere Förderungen in Betracht, zum Beispiel Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein, Förderung beschäftigter Arbeitnehmer oder Länderprogramme.Förderprogramme der Bundesländer
Neben bundesweiten Förderungen gibt es Förderprogramme der Länder. Diese Programme ändern sich häufiger und sind oft an Wohnort, Arbeitsort, Einkommen, Unternehmensgröße oder Zielgruppe gebunden. Beispiele für Länderprogramme sind oder waren:- Bildungsscheck NRW beziehungsweise Bildungsscheck 2.0,
- Hamburger Weiterbildungsbonus,
- QualiScheck Rheinland-Pfalz,
- Förderprogramme einzelner Länder für Beschäftigte, Selbstständige oder Unternehmen.
Bildungsscheck NRW und regionale Zuschüsse
Regionale Förderprogramme können besonders interessant sein, wenn keine Förderung über Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich ist. Der Bildungsscheck NRW wurde zwischenzeitlich neu aufgestellt. Solche Programme können sich aber schnell ändern, auslaufen oder neu starten. Deshalb sollte vor jeder Planung geprüft werden:- Gibt es das Programm aktuell noch?
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Einkommensgrenzen gelten?
- Welche Weiterbildung wird gefördert?
- Wie hoch ist der Zuschuss?
- Muss der Antrag vor Kursbeginn gestellt werden?
Förderung für Selbstständige
Auch Selbstständige können je nach Programm eine Weiterbildungsförderung erhalten. Das gilt jedoch nicht für jedes Förderinstrument. Möglich sind zum Beispiel:- Landesprogramme für Selbstständige,
- Aufstiegs-BAföG bei passenden Fortbildungszielen,
- Förderprogramme für Digitalisierung oder Unternehmensentwicklung,
- steuerliche Berücksichtigung beruflich veranlasster Weiterbildungskosten.
Förderung für Existenzgründer
Für angehende Existenzgründer kann Weiterbildung oder Coaching ebenfalls gefördert werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer Weiterbildung, einem AVGS-Coaching und einer eigentlichen Gründungsförderung. Ein AVGS kann zum Beispiel für die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit genutzt werden. Dabei kann es um Businessplan, Marktanalyse, Finanzplanung oder persönliche Eignung gehen. Wer aus dem Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit plant, sollte zusätzlich den Gründungszuschuss prüfen.Förderung durch Arbeitgeber
In vielen Fällen ist auch der Arbeitgeber eine wichtige Stelle für Weiterbildung. Arbeitgeber können selbst Weiterbildungskosten übernehmen oder zusammen mit der Agentur für Arbeit eine Förderung für Beschäftigte beantragen. Das kann interessant sein, wenn Beschäftigte neue Aufgaben übernehmen sollen, ein Berufsabschluss nachgeholt wird oder technische Veränderungen neue Qualifikationen erfordern. Beschäftigte sollten Weiterbildungswünsche daher nicht nur privat prüfen, sondern auch mit dem Arbeitgeber besprechen.Weiterbildungsstipendium und Begabtenförderung
Für besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung kann ein Weiterbildungsstipendium in Betracht kommen. Solche Stipendien richten sich vor allem an junge Fachkräfte, die sich nach einer sehr guten Ausbildung beruflich weiterqualifizieren möchten. Gefördert werden können zum Beispiel fachliche Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen oder unter bestimmten Voraussetzungen berufsbegleitende Studiengänge.Bildungsurlaub und Bildungszeit
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist keine klassische Kostenförderung wie ein Gutschein. Je nach Bundesland kann aber ein Anspruch bestehen, für anerkannte Weiterbildungen bezahlte Freistellung von der Arbeit zu erhalten. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland. Nicht überall gibt es dieselben Ansprüche, und nicht jede Weiterbildung ist anerkannt. Wer beschäftigt ist, sollte prüfen, ob im eigenen Bundesland Bildungsurlaub oder Bildungszeit möglich ist und ob die gewünschte Weiterbildung dafür anerkannt ist.Steuern: Weiterbildungskosten selbst tragen
Wenn keine Förderung möglich ist, können selbst getragene Weiterbildungskosten steuerlich relevant sein. Je nach Situation können Kosten als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben in Betracht kommen. Das hängt davon ab, ob die Weiterbildung beruflich veranlasst ist, ob bereits eine Erstausbildung abgeschlossen wurde und ob die Kosten im Zusammenhang mit einer selbstständigen oder nichtselbstständigen Tätigkeit stehen. Steuerlich relevant können zum Beispiel Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Prüfungsgebühren sein.Welche Förderung passt zu welcher Situation?
Die passende Förderung hängt stark von der persönlichen Lage ab. Eine grobe Orientierung:| Situation | Mögliche Förderung |
| arbeitslos mit Qualifizierungsbedarf | Bildungsgutschein, AVGS, Vermittlungsbudget |
| Bürgergeld-Bezug | Bildungsgutschein über Jobcenter, AVGS, Einstiegsgeld bei Selbstständigkeit |
| Beschäftigung, aber Qualifizierungsbedarf | Förderung beruflicher Weiterbildung Beschäftigter, Arbeitgeberförderung, Bildungsurlaub |
| Strukturwandel im Unternehmen | Beschäftigtenförderung, Qualifizierungsgeld |
| Aufstiegsfortbildung | Aufstiegs-BAföG |
| kurzes Coaching oder Bewerbungstraining | AVGS |
| regionale Weiterbildung | Länderprogramme, Bildungsscheck, QualiScheck oder ähnliche Programme |
| keine Förderung möglich | steuerliche Berücksichtigung selbst getragener Kosten prüfen |
Externe Übersichten zur Weiterbildungsförderung
Neben offiziellen Stellen bieten auch private Anbieter Übersichten über Weiterbildung und Förderung. Weitere Informationen finden sich zum Beispiel bei WBS Training zur Bildungsförderung. Solche Übersichten können bei der Orientierung helfen. Für konkrete Anträge sind aber immer die aktuellen Vorgaben der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Förderstelle oder des jeweiligen Landesprogramms maßgeblich.Wichtig: Antrag vor Beginn stellen
Bei fast allen Förderungen gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Wer eine Maßnahme schon gebucht oder begonnen hat, kann die Förderung verlieren. Das betrifft insbesondere:- Bildungsgutschein,
- AVGS,
- Förderung beschäftigter Arbeitnehmer,
- Qualifizierungsgeld,
- Aufstiegs-BAföG,
- Landesprogramme und Zuschüsse.
Fazit zu Förderungen für berufliche Weiterbildungen
Für berufliche Weiterbildungen gibt es viele Fördermöglichkeiten. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sollten vor allem Bildungsgutschein und AVGS prüfen. Beschäftigte und Arbeitgeber können Förderungen für berufliche Weiterbildung, Qualifizierungsgeld oder betriebliche Zuschüsse nutzen. Für höhere berufliche Fortbildungen ist das Aufstiegs-BAföG oft wichtiger als der Bildungsgutschein. Regionale Programme der Länder können zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. Die frühere Bildungsprämie ist dagegen beendet. Wer eine Weiterbildung finanzieren möchte, sollte deshalb aktuelle Programme prüfen und denAntrag immer stellen, bevor die Maßnahme beginnt.Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Webseite veröffentlichten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder sozialrechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Bitte wenden Sie sich bei verbindlichen Fragen an die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, eine Beratungsstelle, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
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